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Österreich

Automatische Umstellung auf E-Rechnung ist unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Praxis von T-Mobile vorgegangen, Kunden automatisch auf Onlinerechnung umzustellen und ihnen nur die Möglichkeit zu bieten, dieser Vorgangsweise ausdrücklich zu widersprechen. Der Klage wurde nun vom Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigt. Die Vorgehensweise und derartige Klauseln in Verträgen seien demnach zu unterlassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Auslöser war das Vorgehens T-Mobile, wonach der Mobilfunker seine 172.000 Kunden mit Verweis auf Kosten und die Umwelt auf die elektronische Rechnung umgestellt hat. Dabei konnte man die Papierrechnung lediglich auf „ausdrücklichen Wunsch“ behalten, wie der VKI in einer Aussendung schreibt.

Gesetzeslage

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) sieht ein Wahlrecht des Kunden auf Onlinerechnung oder Papierrechnung bei Vertragsabschluss vor, das nicht ausgeschlossen werden darf. Ein Recht eines Telekommunikationsbetreibers, nachträglich einseitig die Art der Rechnungsübermittlung zu ändern und dem Kunden lediglich ein Widerspruchsrecht bzw eine Abwahlmöglichkeit einzuräumen, sieht das Gesetz laut Auffassung des VKI und des Gerichts hingegen nicht vor.

“Es ist davon auszugehen, dass nun alle Telekommunikationsbetreiber im Sinne dieser Entscheidung ihren Kunden das Wahlrecht auf die Papierrechnung oder die Onlinerechnung überlassen, wie es das Gesetz vorsieht“, so Maria Ecker, zuständige Juristin im Bereich Recht des VKI.

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