Die skrupellosen Täter gingen auf den Friedhöfen nicht zimperlich ans Werk. Die Vasen und Blumeneinsätze wurden mit Brachialgewalt aus der Verankerung geschlagen.
Die skrupellosen Täter gingen auf den Friedhöfen nicht zimperlich ans Werk. Die Vasen und Blumeneinsätze wurden mit Brachialgewalt aus der Verankerung geschlagen.
© Stefan Straka

Entwicklung

Bestatter beerdigen Menschen auch virtuell

Immer häufiger hätten Verwandte den Wunsch, dass sich Bestatter auch um die Auflösung der Online-Kontakte kümmerten, sagte Nordrhein-Westfalens Landesinnungsmeister Wilfried Odenthal in Deutschland. Dabei könne es um Profile, Konten und Mitgliedschaften bis hin zum Abschluss von Verträgen mit Unternehmen und Dienstleistern gehen. Solche Verbindlichkeiten blieben über den Tod hinaus bestehen. Die Kosten dafür müssten die Erben übernehmen.

Einige Landesverbände und Landesinnungen der Bestatter in Deutschland arbeiteten mit einem digitalen Nachlassverwalter zusammen, der Online-Kontakte ohne Zugang von Passwörtern recherchiere und unter Vorlage der Sterbeurkunde auflöse. Zahlreiche Onlinedienste haben bereits standardisierte Prozedere für den Fall des Ablebens eines Nutzers eingeführt.

Broschüre hilft

In Österreich hat die ISPA eine Broschüre zusammengestellt, wie Hinterbliebene mit den Verpflichtungen in der digitalen Welt umgehen können, wenn ein Angehöriger stirbt. Als digitaler Nachlass werden jene Daten bezeichnet, die unabhängig vom Tod eines Benutzers im Internet weiter bestehen. Der Umgang damit stellt Hinterbliebene vor eine große Herausforderung, da sie meist weder wissen wo der oder die Verstorbene im Internet aktiv war bzw. welche Zugangsdaten und Passwörter für die Onlineaktivitäten benutzt worden sind.

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