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Urheberrecht

Blogger muss 1200 Euro wegen Bing-Maps-Screenshot zahlen

Martin Geuß, Betreiber des Blogs Dr. Windows, hat im März ein Abmahnschreiben erhalten, weil er 2012 über Microsofts Bing Maps geschrieben hatte und daraus einen Screenshot veröffentlichte. Der Kartenausschnitt, der Gegenstand des Streites ist, zeigt das Brandenburger Tor aus der Vogelperspektive.

Angeblich hat Microsoft dieses und ähnliche Bilder nicht gekauft, sondern lediglich vom norwegischen Unternehmen Blom lizensiert. Denn Blom forderte von Geuß 1700 Euro für die Verwendung des Bildes. Insgesamt sollte der Blogger 2400 Euro bezahlen. Zunächst hatte er die Forderung zurückgewiesen, sich nun aber doch auf einen Vergleich geeinigt, bei dem er letztendlich 1200 Euro los wurde.

Auf einem Prozess wollte es Geuß nicht ankommen lassen. Zwar räumte ihm sein Anwalt durchaus Chancen ein, vor Gericht Recht zu bekommen, wenn er sich auf das Zitatrecht - Paragraphen 51 des Urheberrechtsgesetzes - beruft. Allerdings sei ein negativer Ausgang des Verfahrens ebenso wahrscheinlich.

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