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Taxidienst

Uber wehrt sich gegen Deutschland-Verbot

Der umstrittene Fahrdienst Uber will gegen das in Frankfurt verhängte bundesweite Verbot ankämpfen. „Wir werden die Entscheidung angreifen und unsere Rechte mit Nachdruck und aufs Äußerste verteidigen“, teilte Uber am Dienstag auf Anfrage mit. Der Service war am Dienstag zunächst weiterhin in Deutschland verfügbar.

Eilverfahren

Das Landgericht Frankfurt/Main hatte in einem Eilverfahren eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen. Ohne eine offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfe das Unternehmen keine Fahrgäste mehr über seine App Uber und den Dienst UberPop befördern, ordnete das Gericht an. Bei Zuwiderhandlung drohen ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro pro Verstoß oder ersatzweise Ordnungshaft für einen Uber-„Direktor“ von bis zu sechs Monaten. Als Klägerin war die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen vor Gericht gezogen, die in Deutschland auch eine Smartphone-App anbietet.

Das Gericht in Frankfurt wirft in dem Beschluss der Uber B.V. aus den Niederlanden „unlauteres Wettbewerbsverhalten“ vor und betont, dass eine Personenbeförderung nur mit rechtlicher Genehmigung erfolgen dürfe. Die einstweilige Verfügung sei auch durch die Wiederholungsgefahr begründet. Nach einer Abmahnung habe das Unternehmen bislang keine Unterlassungserklärung abgegeben, stellte das Gericht fest. Gegen die Untersagungsverfügungen wollte Uber Widerspruch einlegen und bis zu einer Entscheidung den Betrieb weiterlaufen lassen.

"Wettbewerb für alle gut"

„Wir sind der Auffassung, dass Wettbewerb für alle gut ist“, erklärte Uber in einer ersten Stellungnahme. Fortschritt und Innovation dürften nicht ausgebremst werden. „Es gibt einen Grund, warum Deutschland zu Ubers am schnellsten wachsenden Märkten zählt - Deutschland, und in diesem Fall die Frankfurter, lieben Ubers erstklassige Dienstleistungen.“ Nach eigenen Angaben ist Uber inzwischen weltweit in über 200 Städten aktiv.

Das traditionelle Taxigewerbe sieht in den Diensten von Uber unlauteren Wettbewerb. Der Gesetzgeber lasse das Geschäftsmodell der Fahrgastbeförderung nur nach definierten Standards zu, sagte Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland eG. „Kein Fahrgast kann Fahrer, Unternehmen und Fahrzeug durchchecken.“ Das Taxigewerbe kritisiert an dem neuen Dienst unter anderem, dass der Kunde bei einem Unfall nicht ausreichend geschützt sei, dass der Fahrer keine Gesundheitsprüfung absolvieren müsse und das Fahrzeug nicht überprüft werde.

Taxiverband begrüßt Entscheidung

Der deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP begrüßte die Entscheidung des Frankfurter Gerichts. „Beförderungsleistungen dürfen nicht ohne staatliche Genehmigung und von Fahrpersonal ohne Personenbeförderungsschein erbracht werden“, erklärte Michael Müller, Präsident des BZP. „Das ist kein Selbstzweck, sondern dient der Qualität und dem Schutz des Kunden.“ Müller forderte für einen fairen Wettbewerb gleiche gesetzliche Rahmenbedingungen aller Marktteilnehmer.

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