Dropbox-Warnhinweis aufgrund blockierter Inhalte, die gegen das Urheberrecht verstoßen
Dropbox-Warnhinweis aufgrund blockierter Inhalte, die gegen das Urheberrecht verstoßen
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Erklärung

Dropbox prüft Datei-Links auf Urheberrechtsverstöße

Ein Screenshot von einem Warnhinweis, dass bestimmte Dropbox-Inhalte gemäß den Richtlinien des US-Urheberrechts-Schutzgesetzes Digital Millenium Copyright Act (DMCA) nicht mit einem öffentlichen Link geteilt werden können, sorgte zuletzt für einige Irritation bei Nutzern des File-Sharing-Dienstes. Viele befürchteten, Dropbox durchsuche heimlich ihre Dateien, um urheberrechtlich geschützte Filme oder Musik zu erkennen.

Nun reagiert Dropbox mit einer Erklärung, wie urheberrechtlich geschützte Inhalte erkannt werden. Wie Ars Technica berichtet, gleicht Dropbox Hashes in den Dateilinks mit einer Datenbank ab, in der Hashes von DMCA-geschützten Inhalten gespeichert sind. Hashes werden anhand eines bestimmten Algorithmus erstellt, wodurch gleiche Dateien den selben Hash erhalten.

Dieses System erlaubt es Dropbox auch, Uploads von großen Dateien schneller und effizienter abzuwickeln. Die Dateien werden gar nicht erst hochgeladen, wenn sich die selbe Datei bereits auf den Servern des File-Sharing-Dienstes befindet. Stattdessen wird dem Nutzer, der den Upload durchführen will, einfach eine Genehmigung erteilt, auf den selben Inhalt eines anderen Nutzers zuzugreifen.

Dropbox betont, dass das Abgleichen von Hashes und die Verhinderung des öffentlichen Teilens geschützter Inhalte eine gesetzliche Vorgabe darstellt. Teilt man dieselben Inhalte privat mit einem anderen Nutzer, so findet keine Hash-Kontrolle statt.

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