EU-Gericht bestätigt Markenschutz für Lego-Männchen
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Das Lego-Männchen bleibt als Marke geschützt. Das entschied das EU-Gericht am Dienstag in Luxemburg und wies damit eine Klage des britischen Konkurrenten Best-Lock zurück (Rechtssachen T-395/14 und T-396/14). Die dänische Firma Lego hatte sich die dreidimensionale Darstellung des Spielzeug-Männchens mit und ohne Noppe auf dem Kopf im Jahr 2000 europaweit schützen lassen.
Best-Lock argumentierte, das Männchen erfülle aus mehreren Gründen nicht die Anforderungen für den Markenschutz. Dies sah das EU-Gericht nun anders. Das Urteil könnte noch vor dem höherrangigen Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden. Das Patent für Lego-Steine ist bereits 1988 abgelaufen, der dänische Konzern schützte aber das Design als eingetragene Marke. Mehrere Konkurrenten gingen daraufhin dagegen vor und bekamen vor dem Europäischen Gerichtshof 2010 Recht.
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