EU regelt Online-Musiklizenzierung neu
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Online-Musikanbieter sollen künftig leichter zu europaweiten Lizenzen kommen, Künstler und Rechteinhaber mehr Mitbestimmung in ihren Verwertungsgesellschaften und mehr Kontrolle über ihre Werke haben. Das sehen die Pläne der EU-Kommission für die Online-Musiklizenzierung vor, auf die sich EU-Rat und -Parlament vor kurzem geeinigt haben. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments stimmte dem Richtlinienvorschlag (Text bei netzpolitik.org) Ende November zu. Die Abstimmung im EU-Parlament ist für Anfang 2014 anberaumt. Die Zustimmung der EU-Parlamentarier gilt als sicher.
Anstatt mit 27 nationalen Verwertungsgesellschaften in der EU verhandeln zu müssen, sollen Online-Musikanbieter künftig europaweite Lizenzen von EU-weit operierenden Gesellschaften erwerben können. Neuen Online-Musikanbietern soll dadurch der Markteintritt erleichtert werden, sagt die konservative französische Abgeordnete Marielle Gallo, Berichterstatterin für die Richtlinie im Rechtsausschuss des EU-Parlaments.
Bei den Verwertungsgesellschaften gibt man sich weniger euphorisch. Von einer "Neuregelung" könne man eigentlich nicht sprechen, meint Ingrid Waldingbrett von der österreichischen Verwertungsgesellschaft AKM. Die EU-Richtlinie setze lediglich Qualitätsstandards für multi-territoriale Lizenzierung von Musik-Werknutzungen im Online-Bereich: Es werde damit ein rechtlicher Rahmen für Lizenzierungslösungen geschaffen. In der Praxis werde sich kaum etwas ändern.
Freie Lizenzen
Die neue EU-Richtlinie sieht auch vor, dass Verwertungsgesellschaften künftig ihren Mitgliedern freie und alternative Lizenzen, wie etwa Creative Commons zur nicht-kommerziellen Nutzung ihrer Werke erlauben müssen. Oft seien es gerade junge Künstler, die davon profitieren, wenn sie ihre Werke unter Creative Commons verbreiten und damit ihr gesamtes Repertoire bewerben könnten, meint der österreichische EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer (SPÖ), der sich in den Verhandlungen für das Recht auf die Verwendung alternativer Lizenzen stark machte.
Bislang stemmten sich das Gros der europäischen Verwertungsgesellschaften gegen den Einsatz alternativer Lizenzmodelle, die auch nicht-kommerzielle Nutzungen erlauben. Musiker, die ihre Werke zu Promotionzwecken kostenlos anbieten wollten, mussten dazu um Ausnahmeregelungen ansuchen, um von der Zahlung von Lizenzgebühren befreit zu werden.
In Österreich dürfen Komponisten und Autoren auf diese Art ihre Werke auf ihrer eigenen Website zum Download und zum Stream anbieten. Voraussetzung dafür ist, dass die Zustimmung aller Urheberrechtsinhaber erbracht wird und das im Falle einer Veröffentlichung durch ein Label auch dieses zustimmt. Auch in Deutschland bietet die Verwertungsgesellschaft Gema eine Ausnahmeregelung an. Sie gilt nur für die eigene Webseite, nicht aber für Multiplikatoren wie etwa Soundcloud, und erlaubt nur das Streamen der Titel.
Von Seiten der AKM-Mitglieder habe es bislang kaum Interesse an Creative Commons Lizenzen gegeben, sagt Waldingbrett. Die AKM habe sich gegenüber den alternativen Lizenzen unter anderem auch deshalb zurückhaltend gezeigt, weil diese Einschränkungen nur auf Online-Verwertungen nicht ermöglichen würden. Pilotprojekte von Verwertungsgesellschaften in Zusammenarbeit mit Creative Commons gab oder gibt es in den Niederlanden, Dänemark und Frankreich.
"Viel Spielraum"
Die Richtlinie gebe den Verwertungsgesellschaften viel Spielraum, sagt Joachim Loshand, Österreich-Sprecher der alternativen Verwertungsgesellschaft Cultural Commons Collecting Society (C3S), die im September in Hamburg gegründet wurde und 2015 operativ tätig werden will. Freie Lizenzen für die nicht-kommerzielle Nutzung von Werken, wie etwa Creative Commons, sehen die Statuten der C3S bereits heute vor. Ob sich Musiker die Lizenzierungsformen aussuchen können, gehe aus dem Richtlinientext nicht hervor, sagt Loshand. Verwertungsgesellschaften seien nur verpflichtet, für den nicht-kommerziellen Gebrauch Ausnahmen zu machen. Insgesamt erwartet er sich, dass die Neuregelung sowohl für Online-Musikanbieter als auch für Endnutzer einfacheren Zugang zu Musik bringen werde.
Chancen für alternative Verwertungsgesellschaft
Für die C3S bedeutet die Neuregelung auch, dass sie voraussichtlich ab 2016 europaweit Online-Musiklizenzen vergeben kann. Auch österreichische Musiker können ihre Online-Rechte dann von der alternativen Verwertungsgesellschaft europaweit vertreten lassen. Die alternative Verwertungsgesellschaft zählt bislang rund 900 Mitglieder und sammelte rund 165.000 Euro an Spenden. Zusammen mit Förderungen stehen der C3S damit bis zu 400.000 Euro zur Verfügung, die in den Aufbau der Infrastruktur fließen sollen. 2014 soll ein Förderverein für die Verwertungsgesellschaft in Österreich gegründet werden, der aktiv um Mitglieder werben will.
Die neue EU-Richtlinie für Verwertungsgesellschaften soll auch dafür sorgen, dass Künstler schneller zu ihrem Geld kommen. Die Frist für die Auszahlung von Tantiemen wurde von zwölf auf neun Monate verkürzt. Die Zustimmung des EU-Parlaments bei der Abstimmung Anfang 2014 vorausgesetzt, muss die Richtlinie bis spätestens 2016 in nationales Recht umgesetzt werden.
Was sich durch die neue Richtlinie in den einzelnen Ländern ändere, bleibe abzuwarten, meint C3S-Sprecher Losehand. "Man wird sehen, wie sich das entwickelt." Die Richtlinie betreffe nur Online-Musik, es wäre gut, wenn sich im Laufe der nächsten Jahre auch weitere Möglichkeiten ergeben würden. "Ich hoffe, dass alle was davon haben."
Die EU plant nicht nur eine Neuregelung der Musiklinzenzierung, sondern arbeitet auch an einer Reform des Urheberrechts. Vergangene Woche wurden dazu im Rahmen einer Konsultation Fragen an Interessensvertreter veröffentlicht. Die Harmonisierung des Urheberrechts ist dabei ebenso Thema wie Beschränkungen und Ausnahmen für digitale Inhalte und Durchsetzung des Urheberrechts. Angesprochen werden auch nutzergenerierte Inhalte sowie die Frage nach dem Recht auf Privatkopie im digitalen Umfeld.
"Das Urheberrecht muss mit der Zeit gehen", wird EU-Binnenmarktkommissar Michael Barnier in einer Aussendung zitiert: "Ich sehe das Urheberrecht als modernes, effektives Instrument, das kreatives, innovates Schaffen unterstützt, Zugang zu hochwertigen Inhalten - auch über Landesgrenzen hinaus - ermöglicht, Investionen fördert und die kulturelle Vielfalt stärkt". Interessensvertreter haben bis zum 5. Februar Zeit, um den Fragenkatalog der EU-Kommission zum Urheberrecht zu beantworten.
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