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Klauseln

EU startet Verfahren gegen Amazon wegen E-Books

Die EU hat gegen den Versandhandelsriesen Amazon ein Wettbewerbsverfahren wegen seines Vertriebs elektronischer Bücher gestartet. Es bestehe der Verdacht, dass Klauseln zwischen dem US-Unternehmen und Verlagen den Wettbewerb beeinträchtigten und so letztlich den Kunden schadeten, teilte die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel mit. Amazon wies diesen Verdacht umgehend zurück.

In dem Verfahren will die Behörde zunächst vor allem die Märkte für englisch- und deutschsprachige E-Books unter die Lupe nehmen, da sie in Europa den größten Anteil haben. Amazon wiederum ist nach EU-Angaben der größte Vertreiber elektronischer Bücher in Europa. In Deutschland machten von Amazon und anderen Händlern verkaufte E-Books vergangenes Jahr rund 4,3 Prozent des Buchmarkts aus. Diese Zahl des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels bezieht sich auf den Publikumsmarkt, also ohne Schul- und Fachbücher.

Klauseln

Der Erfolg von Amazon bei E-Books ist an sich noch kein Problem, wie EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager klarstellte. Anstoß nimmt die Kommission an bestimmten Klauseln in Verträgen zwischen Amazon und Verlagen. Demnach müssen die Verlage Amazon darüber informieren, welche Konditionen sie mit dessen Wettbewerbern abmachen. Für Amazon müssten sie dann mindestens ebenso gute Konditionen sicherstellen.

Die Kommission will prüfen, ob das "den Wettbewerb zwischen verschiedenen E-Book-Händlern beschränken und für die Verbraucher eine geringere Auswahl zur Folge haben" kann. Denn schließlich könnten die Klauseln es anderen E-Book-Vertreibern schwerer machen, sich mit neuen Produkten und Diensten auf dem Markt gegenüber Amazon zu behaupten, argumentiert die Kommission. Derzeit gebe es für die Wettbewerbswidrigkeit der Klauseln jedoch noch keinen Beweis.

Amazon zuversichtlich

Amazon selbst erklärte, das Unternehmen sei "zuversichtlich, dass unsere Vereinbarungen mit den Verlagen legal und im besten Interesse unserer Leser sind". Das Unternehmen arbeite bei der Aufklärung des Verdachts daher mit der EU-Kommission zusammen.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels reagierte erfreut: „Wir begrüßen es, dass die EU-Kommission die erpressungsgleichen Geschäftspraktiken von Amazon untersucht. Damit wird die von uns angemahnte Marktkontrolle wahrgenommen“, teilte der Verein mit.

Verfahren gegen Apple

Bereits 2011 hatte die EU ein anderes Wettbewerbsverfahren zu E-Books eingeleitet. Sie vermutete, dass der US-Konzern Apple mit fünf Verlagen, darunter dem deutschen Georg-von-Holtzbrinck-Konzern, wettbewerbswidrige Absprachen getroffen haben könnte. Der Fall wurde dadurch abgeschlossen, dass sich die Unternehmen zu bestimmten Verpflichtungen bereit erklärten, mit denen sie die Bedenken der Kommission ausräumten.

Ein Wettbewerbsverfahren kann durch solche Zusagen abgekürzt werden. Wenn sich die EU-Kommission und die betroffenen Firmen jedoch nicht einigen, kann es mit einer Einstellung des Verfahrens oder auch mit einer Geldstrafe durch die Kommission enden. Diese ist dann wiederum vor dem Europäischen Gerichtshof anfechtbar.

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