Thomas Drozda.
Thomas Drozda.
© APA/HERBERT PFARRHOFER

Gesetz

EU streitet um YouTube-Regulierung und Quoten für Netflix

Die EU-Medienminister ringen um Regulierungsvorschriften für Videoplattformen wie YouTube und um eine EU-Filmquote für Video-Abrufanbieter wie Netflix und Amazon. Die Minister verhandelten am Dienstag in Brüssel über eine Aktualisierung der audiovisuellen Medienrichtlinie. Sie soll die bisher für Fernsehen geltenden EU-Vorgaben an die digitalen Medienformen und an soziale Medien anpassen. Die geänderte Richtlinie sieht einen Mindestanteil von 20 Prozent europäischer Produktionen vor, die dann nicht nur für Fernsehen sondern auch für On-Demand-Dienste wie Netflix gelten würde. Allerdings erfüllt Netflix bereits heute 27 Prozent, wie der Vertreter Italiens bemerkte. Frankreich, Italien, Spanien, Griechenland und andere Länder sprachen sich für einen Anteil von mindestens 30 Prozent europäischer Filmproduktionen aus, so wie dies das Europaparlament fordert. Frankreich trat sogar für 40 Prozent ein.

Quotenstreit

Gegen eine verpflichtende Quote argumentierten die Niederlande, Finnland, Dänemark, Tschechien und Großbritannien. Die Vertreterin Dänemarks etwa kritisierte, es wäre nicht die Aufgabe der EU, den Zusehern solche Vorgaben zu machen. Vielmehr wäre dies ein Schritt gegen die Modernisierung. Zahlreiche Länder übten Kritik an einer mangelnden Folgenabschätzung des Vorschlags. Für Österreich signalisierte Medienminister Thomas Drozda (SPÖ) grundsätzlich Zustimmung zu dem vorliegenden Kompromisstext. Zentrale Frage sei der Anwendungsbereich. "Für Plattformen, die mit der Verbreitung audiovisueller Inhalte in unmittelbare Konkurrenz zu Fernsehen und Fernsehen auf Abruf treten, müssen die gleichen Maßstäbe gelten", forderte Drozda.

Jüngste Studien würden zeigen, dass der Konsum audiovisueller Inhalte auf sozialen Netzwerken laufend ansteige, nicht nur bei jungen Menschen. Professionelle und semiprofessionelle Inhalte würden bereits den größten Anteil der Plattformen einnehmen, die von Nutzern selbst bereitgestellten Inhalte würden an Bedeutung verlieren, sagte Drozda. Nun würden die großen Online-Plattformen den nächsten Schritt planen, indem sie zunehmend selbst als Inhalte-Produzenten von "Original Content" auftreten. Neben Bestimmungen zum Jugendschutz und zur Bekämpfung vom Hass im Netz müssten auch die grundlegenden Werbevorschriften für Anwender von Internet-Plattformen zur Anwendung kommen. Der vorliegende Vorschlag verfolge dies ausgewogen und verhältnismäßig. Die EU-Medienminister streben vorerst nur nach Eckpunkten einer Einigung. Die detaillierte Reform muss dann noch zwischen dem EU-Ministerrat und dem Europaparlament verhandelt werden. Inkrafttreten können die neuen Regeln frühestens kommendes Frühjahr. Bei Verzögerungen könnte es aber auch sein, dass das Dossier erst unter österreichischer EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Hälfte 2018 abgeschlossen wird, hieß es in Ratskreisen.

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