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Facebook-Comics: "Urheberrecht weltfremd"

Durch den Boom sozialer Plattformen ist das Posten von Bildern und Videos für Millionen von Menschen längst zum Alltag geworden. Während zumindest in den USA ein Fair-Use-Prinzip existiert, das unter bestimmten Bedingungen die nicht kommerzielle Verwendung von geschütztem Material in Kommentaren, Berichterstattung aber auch zu Bildungszwecken bzw. Parodien erlaubt, kennt das Urheberrecht in Österreich, aber auch in Deutschland keine derartige Regelung.

Kein Schaden für Urheber

"Gerade die aktuelle Diskussion zeigt ja, wie weltfremd das Urheberrecht beim Thema Internet mittlerweile ist", meint Urheberrechtsexperte

Österreichischer Alleingang zwecklos
"Eine Modernisierung des Urheberrechts muss in Wahrheit auf internationaler oder zumindest EU-Ebene erfolgen", sagt Urheberrechtsexperte Schmidbauer. Wie die aktuellen ACTA-Diskussionen rund um den Schutz von Urheberrechten zeigen, seien einzelne Nationalstaaten gegen den Einfluss großer Lobbys in derartigen Fragen aber oftmals machtlos, so Schmidbauer, der dennoch ein beginnendes Umdenken innerhalb der EU beim Thema Urheberrecht ortet.

Die Facebook-Community zeigt indes keinen Anschein, sich die Laune durch die Rechts-Diskussion verderben zu lassen. Allein den in Portugal und Deutschland gestarteten offiziellen Aufrufen zum Avatar-Tausch folgten bisher über 500.000 User. Herkunft und Hintergrund der Aktion sind entgegen einiger Medienberichten aber weiterhin nicht gänzlich geklärt.

Tribut an Pokemon-Erfinder?

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. "Hier müsste zukünftig in jedem Fall der Gedanke berücksichtigt werden, ob dem Urheber durch die Verwendung ein Schaden entsteht oder er durch die erzeugte Öffentlichkeit nicht sogar davon profitiert."

Im gegenwärtigen Fall ist davon auszugehen, dass die Rechteinhaber die kostenlose Publicity sicherlich für den einen oder anderen vorweihnachtlichen DVD-Verkauf nutzen können. Schon allein aus Imagegründen sollten sich die Filmstudios und Verwertungsgesellschaften daher hüten, gegen die ahnungslosen Facebook-User vorzugehen.

Sonderbares Verhalten

Dass Urheber aber in der Vergangenheit "manchmal sonderbar reagiert haben", wie es Schmidbauer formuliert, beweist etwa der Vorfall um ein YouTube-Homevideo aus dem Jahr 2007. Universal Music veranlasste damals die rasche Löschung des Babyvideos, da im Hintergrund des 30-Sekunden-Clips der Prince-Song "Let"s Go Crazy" aus dem laufenden Fernseher zu hören war. Dem Protest der Mutter, die das YouTube-Video gefilmt und hochgeladen hatte, wurde mit Verweis auf das Fair-Use-Prinzip schließlich Recht gegeben.

In Deutschland wiederum sah sich Google bei seiner Bildersuche mit Urheberrechtsstreitigkeiten konfrontiert. Eine Künstlerin hatte Google geklagt, da die auf ihrer Webseite eingestellten Abbildungen ihrer Kunstwerke in der Google-Suche als Vorschaubilder aufschienen. Im April dieses Jahres entschied der Bundesgerichtshof

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So haben etwa die immer wieder als Initiatoren genannten portugiesischen Facebook-User Filipa Fonseca und Xiko Rodrigues auf Anfrage der FUTUREZONE verneint, die Urheber der Aktion zu sein. "Wir haben die Aufforderung, Comic-Figuren anstelle der üblichen Profilbilder zu posten, von Freunden auf der Pinnwand übernommen und dann die öffentliche Seite auf Facebook erstellt", so Fonseca.

Fonseca vermutet, dass die Postings in Frankreich ihren Ursprung nahmen und als Tribut für den am 29. Oktober verstorbenen Pokemon-Erfinder Takeshi Shudo gedacht waren. "Dass die Aktion derartige Ausmaße erreichen werde, habe man sich nicht vorstellen können", so die Portugiesin, die als Sekretärin beschäftigt ist. "Wir verfolgen weder einen kommerziellen Hintergedanken noch eine politische Agenda", erteilt Fonseca etwaigen Gerüchten eine Absage.

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(Martin Stepanek)

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Martin Jan Stepanek

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Technologieverliebt. Wissenschaftsverliebt. Alte-Musik-Sänger im Vienna Vocal Consort. Mag gute Serien. Und Wien.

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