Gefordertes Handy-Verbot für Fußgänger sorgt für Aufregung
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Eine Forderung des österreichischen Verkehrspsychologen Gregor Bartl am Dienstag im Ö1-Morgenjournal sorgt für Aufregung. Demnach sei laut Bartl ein Gesetz denkbar, das die Nutzung von Mobiltelefonen beim Überqueren der Straße verbietet. Konkret solle es dann gelten, wenn man die Straße nicht über einen Zebrastreifen kreuzt. Das Übersehen von wichtigen Dingen im Straßenverkehr sei laut einer amerikanischen Studie doppelt so häufig, wenn man mit einem Handy abgelenkt ist.
Ablenkung als Unfallursache
Ablenkung im Straßenverkehr ist eine der häufigsten Unfallursachen. Eine Studie, die vor kurzem veröffentlicht wurde, besagt, dass 17 Prozent der Fußgänger beim Überqueren der Straße auf unterschiedliche Weise ihr Handy nutzen. Dafür wurden 14.000 Personen in mehreren europäischen Großstädten beobachtet.
Für andere Verkehrsteilnehmer gelten Handy-Verbote bereits. Radfahrer dürfen während der Fahrt kein Handy bedienen, Autofahrer dürfen nur mit Freisprecheinrichtung telefonieren. Ein Gesetz, das das SMS-schreiben und Surfen dezidiert verbietet, soll noch vor dem Sommer in Kraft treten.
Gesetz für Fußgänger nicht geplant
Ein Gesetz für Fußgänger sei nicht geplant, wie es aus dem Verkehrsministerium auf Anfrage der futurezone heißt. Man halte dies für „nicht zielführend“. Stattdessen setze man auf „Bewusstseinsbildung“, auch schon bei Kindern.
Auch ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried glaubt nicht, dass ein Verbot sinnvoll wäre. „Wir halte nicht viel davon, weil es neben dem Handy natürlich auch andere Ablenkungsfaktoren gibt“, so Authried gegenüber der futurezone. Das Lesen von Zeitung oder von Büchern lenke genauso ab und würde durch ein entsprechendes Gesetz nicht erfasst werden.
In der Straßenverkehrsordnung würde außerdem bereits jetzt stehen, dass die Teilnahme am Straßenverkehr „ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme“ erfordert. Aus diesem Grund könne es bei Ablenkung, etwa durch das Handy, schon jetzt zu zivil- und auch strafrechtlichen Folgen kommen, wenn dabei ein Unfall verursacht wird.
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