DEUTSCHLAND

Gericht bestätigt "Knips-Gebühr" für Schlösser

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten darf für ihre Kulturdenkmäler in Berlin und Brandenburg eine "Knips- Gebühr" verlangen. Kommerziell genutzte Fotos und Filme von Kulturdenkmälern wie Schloss Sanssouci dürfen verboten werden, wenn die Aufnahmen unerlaubt in den Parks und Schlössern gemacht werden, entschied der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe.

Die Stiftung verwaltet rund 150 historische Bauten und 800 Hektar Gartenanlagen, die zu den beliebtesten touristischen Zielen in Deutschland gehören und größtenteils auf der Weltkulturerbe-Liste der UNESCO stehen.

Klage gegen Bildagenturen und Internet-Plattform

Sie hatte unter Hinweis auf ihr Eigentumsrecht in drei Verfahren zwei Bildagenturen und eine Internet-Plattform auf Unterlassung der gewerblichen Verbreitung von Bildern und einer DVD verklagt. Die Stiftung war mit ihrer Gebühr vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) unterlegen. Dagegen hatte sie Revision eingelegt.

Die Anwälte der Bildagenturen hatten auf die Zweckbindung einer öffentlichen Stiftung verwiesen, die ihre Flächen der Öffentlichkeit zugänglich machen müsse - auch gewerblichen Nutzern. Der V. BGH- Zivilsenat sah dies anders: Selbst wenn Gärten und Parks keinen Eintritt kosten, könne die Stiftung für gewerbliche Aufnahmen Geld verlangen.

(dpa)

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