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VKI-Studie

Intransparenz bei Online-Ticketshops

Immer mehr Eintrittskarten werden per Mausklick bestellt und online bezahlt, entsprechend wächst auch die Zahl der Anbieter. Doch hier stellt sich die Frage nach Ticket-Preisen, Nebenkosten oder Serviceleistungen. Der VKI hat die sechs Portale wien-ticket.at, oeticket.com, bestplatzticket.at, dieeintrittskarte.at, ticketonline.com sowie vbw.at (für Musicals) untersucht und Preisunterschiede von bis zu 22 Euro festgestellt.

Im VKI-Test wurden jeweils Kartenpreise für ein Musical, eine Oper sowie ein Rockkonzert erhoben. Bei Musicals und Opernkarten erwies sich das deutsche Portal ticketonline.com als teuerster Anbieter. Bei diesem Anbieter fallen jedoch keine zusätzlichen Kosten wie Bearbeitungs- oder Auftragsgebühren an. Gerade diese Gebühren machen einen direkten Vergleich für Konsumenten nicht gerade einfach.

Bearbeitungs- und Auftragsgebühren
So verrechnete etwa wien-ticket.at bei den bestellten Karten Bearbeitungsgebühren von bis zu 8,60 Euro, oeticket.com verlangte eine Auftragsgebühr von zwei Euro. Auch bei den Versandkosten ist die Preisspanne groß: Diese reicht von 0,90 Euro bei dieeintrittskarte.at bis zu 15 Euro bei oeticket.com. Der VKI kommt deswegen zu folgendem Ergebnis: Den günstigsten Anbieter schlechthin gibt es nicht, die Kosten werden oft geschickt versteckt. "Dem Kunden bleibt nur die Möglichkeit, verschiedene Angebote einzuholen, also die Bestellung bis unmittelbar vor den letzten Mausklick, nämlich der Kaufbestätigung, durchzuspielen."

Doch nicht nur die Versandkosten, Gebühren und Serviceleistungen können ein Ticket erheblich verteuern, sondern auch eine etwaige Rücktrittsabsicherung. „Dieser Rücktrittschutz gilt wie bei einer Reiserücktrittsversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen und ist allenfalls bei hochpreisigen Tickets oder einer weiter in der Zukunft liegenden Veranstaltung eine Überlegung wert“, rät der VKI-Experte Bernd Lausecker.

Keine Haftung bei Ausfällen
Online-Ticket-Anbieter übernehmen zudem keine Haftung, wenn die Veranstaltung ausfällt. In diesem Fall muss der Kaufpreis über den Veranstalter zurückgefordert werden. "Eine Rückforderung beschränkt sich somit auf den Ticket-Preis, erhobene Bearbeitungsgebühren werden nicht rückerstattet", so der VKI.

Doch generell sollten Konsumenten auch aufpassen, ob der Ticket-Shop wirklich vertrauenswürdig ist. Nicht alle Portale sind seriös. Das beim VKI angesiedelte Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) erhält immer wieder Beschwerden über dubiose Anbieter – wie etwa erst kürzlich bezüglich eines Portals der norwegischen Firma Euroteam. Hier wurden im Voraus bestellte und bezahlte Tickets nicht geliefert.

„Wenn das Ticket mit Kreditkarte bezahlt wurde, ist es ratsam, das Kreditkartenunternehmen unverzüglich nach dem Veranstaltungsdatum zu kontaktieren und schriftlich um eine Rückbuchung der Kosten wegen Nichterbringung der vereinbarten Leistung zu ersuchen“, rät Reinhold Schranz vom EVZ Österreich.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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