Der Bankomat-Betreiber Euronet führt in Österreich Gebühren ein. Kunden wird bei einer Behebung 1,95 Euro verrechnet, Bankomat Stephansplatz. Wien, 12.07.2016.
Der Bankomat-Betreiber Euronet führt in Österreich Gebühren ein. Kunden wird bei einer Behebung 1,95 Euro verrechnet, Bankomat Stephansplatz. Wien, 12.07.2016.
© KURIER/Franz Gruber

Geld

VKI empfiehlt Einspruch gegen Bankomatgebühr

In Österreich werden seit geraumer Zeit Bankomatgebühren diskutiert, weil die Banken verzweifelt nach neuen Einnahmequellen suchen. Der US-Bankomatbetreiber Euronet ist jetzt vorgeprescht und verlangt bei Geldbehebungen an seinen rund 70 Geräten (eine unvollständige Liste gibt es hier) in Österreich eine Sondergebühr von 1,95 Euro (die futurezone berichtete).

Auf diesen Extrakosten bleiben die Konsumenten derzeit sitzen. Ob das rechtens ist, ist derzeit aber ungewiss. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) empfiehlt deshalb, Einspruch zu erheben. Viele Geldinstitute legen in ihren Kontovereinbarungen das kostenlose Geldabheben von Bankomaten im Euroraum fest. "Ob die Bank solche Gebühren an die Kunden weiterverrechnen darf, ist fraglich. Wir empfehlen, Einspruch einzulegen und werden noch heute ein entsprechendes Musterformular unter Verbraucherrecht.at zur Verfügung stellen", sagt Thomas Hirmke vom VKI gegenüber der futurezone.

Ministerium prüft auch

Auch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zweifelt an der Rechtmäßigkeit der Bankomatgebühren und prüft die Situation derzeit. Der VKI will in Kürze eine Klage gegen die Gebühren einbringen. "Wir werden das vor Gericht klären und glauben, dass wir gute Chancen auf Erfolg haben", sagt Hirmke. Neben der Frage nach der Legalität der Gebühren ist für den VKI auch die derzeitige Ausgestaltung des Prozesses interessant. "Es ist fraglich, ob der Hinweis auf die Gebühren ausreichend ist, weil dieser ja doch relativ versteckt ist", sagt Hirmke.

Mit einem Urteil in Sachen Bankomatgebühren ist frühestens Ende des Jahres zu rechnen. "2017 ist eher realistisch", sagt Hirmke. Abhängen wird die Entscheidung der Gerichte vor allem davon, ob externe Betreiber wie Euronet, die von den Banken derzeit nicht als Teil des europäischen Bankomatensystems gesehen werden, als Drittanbieter kategorisiert werden dürfen. Dann könnten Banken die Gebühren vermutlich legal an ihre Kunden weiterverrechnen. "Ob die Bankomaten zum Maestro-Netz gehören oder nicht, ist uneindeutig. Das Logo ist beim Einstieg aber jedenfalls zu sehen", sagt Hirmke. Euronet war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

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Markus Keßler

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