Verfahren

Megaupload-Gründer bleibt weiter in Haft

Richter McNaughton begründete seine Entscheidung mit der hohen Fluchtgefahr. Der Richter erklärte, er sei sicher, dass Schmitz die finanziellen Mittel habe, sich einen gefälschten Pass zu verschaffen, um damit aus Neuseeland zu flüchten. Schmitz könnte dann nach Deutschland reisen und sei vor einer Auslieferung in die USA sicher. Der Anwalt des Deutschen, Paul Davison, kündigte an, er werde gegen die Entscheidung des Richters Berufung einlegen.

Bei einem vorherigen Gerichtstermin hatte Dotcom, der in Deutschland als Kim Schmitz traurige Berühmtheit in der deutschen Internet-Branche und Hacker-Szene erlangte, sich für unschuldig erklärt. Sein Anwalt hatte beteuert, sein Mandant habe sich weder an der Verbreitung von Kopien von urhberrechtlich geschütztem Material noch an Geldwäsche beteiligt.

Fluchtgefahr
Die Staatsanwälte in Neuseeland sperrten sich gegen eine Freilassung auf Kaution. Dotcom habe immer noch genug Geld und verfüge unter anderem über einen Helikopter für eine Flucht, argumentierten sie.

Die Datentausch-Plattform Megaupload war vergangene Woche auf Betreiben der US-Behörden vom Netz genommen worden. Kim Dotcom und seine führenden Mitstreiter - überwiegend Deutsche - wurden in Neuseeland festgenommen. Die Amerikaner haben in Neuseeland einen Auslieferungsantrag gestellt.

Bis zu 20 Jahre Haft möglich
Der US-Anklage zufolge war Megaupload ein zentraler Umschlagplatz für urheberrechtlich geschütztes Material von Musik und Kino-Hits. Die Betreiber hätten die massiven Urheberrechtsverletzungen nicht nur gefördert, sondern auch selbst mindestens 150 Millionen Dollar daran verdient, lautet der Vorwurf.

Das Auslieferungsverfahren könnte Monate dauern, sagen Rechtsexperten. Bei einem Schuldspruch drohen Kim Dotcom bis zu 20 Jahre Haft.

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