iPhone X
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Digital Life

Neues iPhone kaputt: VKI half Kundin gegen Apple und A1 Shop

Wenn ein brandneues Smartphone nicht so funktioniert, wie es sollte, verweisen viele Verkäufer den Kunden oft an den Hersteller. Doch damit kommt nicht mehr die zustehende gesetzliche Gewährleistung zur Anwendung, sondern nur noch die Herstellergarantie. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) warnt daher davon, sich vom Händler abspeisen zu lassen. Oft passiert dies allerdings auch ohne dass man es als Kunde überhaupt mitbekommt, wie ein aktueller Fall zeigt.

Neues iPhone mit Pixel-Fehler

Konkret half der VKI unlängst einer iPhone-Besitzerin, deren Gerät defekt war.  Diese kaufte ein neues iPhone um 539 Euro mit Vertragsbindung. Bereits kurz nach Aktivierung stellte sie einen Pixelfehler am Display fest und reklamierte den Fehler beim Verkäufer, einem A1 Shop. Dort unterschrieb sie den ihr vorgelegten „A1 Handy Garantie-Service Reparaturauftrag“. Dass sie stattdessen auf einen Austausch des Geräts auf Gewährleistung hätte bestehen sollen, zeigte sich bei der Abholung.

Denn sie bekam kein neues und originalverpacktes oder ihr ursprüngliches Gerät, sondern ein generalüberholtes Handy, ein sogenanntes „refurbished iPhone“. Dies nahm sie allerdings nicht an und wandte sich an den VKI. Die Konsumentenschützer klagten A1 im Auftrag des Sozialministeriums und konnten so einen Vergleich zugunsten der Konsumentin erreichen. Die Kundin bekam ein neues und originalverpacktes iPhone.

Recht auf Gewährleistung

Der Fall zeigt, dass Händler den Kunden oft die Gewährleistung verschweigen. Verbraucher haben aber dem jeweiligen Verkäufer gegenüber ein Recht auf Gewährleistung. „Dieses Recht darf in keiner Weise eingeschränkt oder gar ausgeschlossen werden", heißt es seitens des VKI. Der Käufer hat dabei in der Regel die Wahl, ob die gekaufte Sache repariert oder ausgetauscht werden soll. Im Unterschied zur Gewährleistung gibt es für die Garantie keine inhaltlichen Vorgaben.

Bei Apple gibt es hier freilich immer wieder Probleme. Nach der eingeschränkten Garantie von Apple hat der Technologiekonzern die Wahl, das Gerät zu reparieren, auszutauschen oder den Kaufpreis zurückzuerstatten, nicht aber der Kunde. Wählt Apple den Austausch, ist auch ein Austausch in ein bereits benutztes, neuwertiges Gerät möglich.

„Gibt es auch eine Herstellergarantie, haben Konsumentinnen und Konsumenten die freie Wahl, ob sie von der Gewährleistung oder der Garantie Gebrauch machen. Sie müssen sich also nicht mit der Garantie zufrieden geben. Wir raten dazu, auf die Gewährleistung zu bestehen und das auch zu dokumentieren“, sagt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.

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