Neun Yesss!-Klauseln für unzulässig befunden
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Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat neun von elf Vertragsklauseln des Mobilfunkdiskonters Yesss! für rechtswidrig erklärt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. So ist es aus Sicht des OLG unzulässig in den AGB festzuhalten, dass nach sechs Monaten ohne Umsätze der Anschluss eines Kunden deaktiviert werden kann. Die Klauseln stammen noch aus der Zeit, als Yesss! eine Tochter von Orange war. Mittlerweile befindet sich Yesss! unter dem Dach von Marktführer A1 (Telekom Austria).
Die Klage vor dem Oberlandesgericht wurde vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Gang gesetzt. Der VKI prangert an, dass sich die Preisschlacht in der Mobilfunk-Branche zu sehr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter niederschlägt. Viele Kosten und Vertragsbestimmungen würden erst im Kleingedruckten deutlich. Das dürfe nicht sein, erklärt VKI-Juristin Nadya Böhsner: "Telekom-Anbieter dürfen gesetzlich vorgeschriebene Rechte, wie etwa die Möglichkeit zur kostenlosen Kündigung bei Vertrags- und Entgeltänderungen, vor ihren KundInnen nicht verschleiern."
Der volle Urteilstext ist auf verbraucherrecht.at einsehbar.
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