Ö-Ticket: OLG Wien bestätigt Aus für "print@home"-Gebühr
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Das Oberlandesgericht Wien hat das bereits im August gefällte Urteil gegen Ticket-Händler Ö-Ticket bestätigt. Dieses verbietet „gröblich benachteiligende“ Ticket-Gebühren, wie beispielsweise die umstrittene „print@home“-Gebühr. Diese sieht vor, dass Ö-Ticket-Kunden 2,50 Euro bezahlen müssen, wenn diese ihr erworbenes Ticket zuhause ausdrucken wollen. Aber auch für Smartphone-Tickets (2,50 Euro), die Abholung in einer Libro-Filiale (1,90 Euro) oder an der Abendkassa (2,90 Euro) werden Gebühren fällig.
OLG: Gebühren sollen Ausnahme sein, nicht die Regel
Künftig müsse aber auch eine „Zustellmöglichkeit ohne Zusatzentgelt“ angeboten werden, wie das Oberlandesgericht Wien in seinem Urteil betont. Gebühren müssen die Ausnahme, nicht der Regelfall, sein. „Wir hoffen im Interesse der Verbraucher, dass das Urteil in dieser Form rechtskräftig wird und Konsumenten Tickets ohne diese Zusatzkosten erhalten“, sagt Joachim Kogelmann, zuständiger Jurist im VKI.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es ist unklar, ob Ö-Ticket in die nächste Instanz geht. Ob eine Rückzahlung bereits bezahlter Gebühren möglich sei, werde noch geprüft. Laut Kogelmann sei "jenen Konsumenten, die derartige Zusatzentgelte bezahlt haben, jedenfalls zu raten die Belege für allfällige Rückforderungsansprüche sorgfältig (am besten in elektronischer Form) zu sichern und aufzubewahren." Eine Anfrage der futurezone bei Ö-Ticket blieb bislang unbeantwortet.
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