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Ö-Ticket: Gebühr für Ausdrucken von Tickets gesetzwidrig

Ö-Ticket verrechnet Kunden, die über das Unternehmen Karten für Veranstaltungen kaufen, verschiedene Zusatzgebühren. Auch dann, wenn man das Ticket zuhause selbst ausdruckt (print@home) oder sich per Code auf das Smartphone zustellen lässt, werden 2,50 Euro fällig. Wenn man das Ticket in einer Libro-Filiale abholt, fallen 1,90 Euro an, bei Hinterlegung an der Abendkassa 2,90.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte aufgrund dieser Gebühren im Auftrag des Sozialministeriums die CTS Eventim Austria GmbH, die Ö-Ticket betreibt, geklagt und Recht bekommen. Laut Urteil des Handelsgerichts (HG) Wien sind alle eingeklagten Klauseln gesetzwidrig, wie der VKI selbst berichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Ungewöhnliche Gebühren“

Laut HG Wien sind diese Gebühren „ungewöhnlich und nachteilig“, die Kunden brauchen nicht mit ihnen zu rechnen. Demnach vermuten Kunden zwar eine Vermittlungsgebühr, rechnen aber nicht damit, dass noch zusätzlich etwas zu zahlen sei, schon gar nicht dafür, dass sie überhaupt zu der gekauften Karte kommen. Die Zurverfügungstellung stelle eine Nebenpflicht des Vermittlungsvertrages dar, so das Gericht.

„Eine Gebühr dafür, dass Konsumentinnen und Konsumenten ihre Tickets selbst ausdrucken, ist sehr überraschend“, sagt Joachim Kogelmann, zuständiger Jurist im VKI in der Aussendung. „Das Urteil führt zu mehr Preisklarheit für Verbraucher beim Kauf eines Tickets.“

Ö-Ticket: "Urteil inhaltlich falsch"

Christoph Klingler, Geschäftsführer der CTS Eventim Austria GmbH, sieht im Gespräch mit der futurezone kein Fehlverhalten seines Unternehmens. Er kündigt an, rechtlich gegen die Entscheidung vorzugehen: „Wir gehen durch die nächsten Instanzen, weil das Urteil unserer Meinung nach inhaltlich falsch ist“.

Klingler verteidigt die Gebühren und spricht von einem „Irrtum“. Der Name ‚print@home-Gebühr‘ wurde wahrscheinlich missverständlich interpretiert. Man glaubt, dass man nur für das Selbstausdrucken zahlt. Dahinter steht aber die gesamte Sicherheitstechnologie", so Klingler.

Klingler zufolge müssen bei den Veranstaltungen etwa Mitarbeiter bezahlt werden, die die ausgedruckten bzw. auf das Handy gesendeten Tickets kontrollieren. Gleiches gilt für die Selbstabholung, auch hier müsse das Personal finanziert werden. Außerdem müsse die gesamte IT-Infrastruktur betrieben werden. Da Ö-Ticket selbst kein Veranstalter sei, generiere das Unternehmen aus derartigen Gebühren seine Einnahmen.

Änderungen beim Gebührenmodell sind laut Klingler vorerst keine angedacht: „Wir warten das nächstinstanzliche Urteil ab, weil wir hoffen, dass da auf unser Geschäftsmodell eingegangen wird“.

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Thomas Prenner

ThPrenner

Beschäftigt sich mit Dingen, die man täglich nutzt. Möchte Altes mit Neuem verbinden. Mag Streaming genauso gern wie seine Schallplatten. Fotografiert am liebsten auf Film, meistens aber mit dem Smartphone.

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