Nach der Polizei testet auch die ÖBB Bodycams.
Nach der Polizei testet auch die ÖBB Bodycams.
© KURIER/Gerhard Deutsch

Auf Bahnhöfen

ÖBB testen Bodycams

Für das erste Quartal 2017 sei der Start des Regelbetriebs vorgesehen, hieß es seitens der ÖBB am Mittwoch. Mit dieser Maßnahme solle die Sicherheit der Security-Mitarbeiter verbessert werden. Der Bodycam-Test sei vom Datenschutzrat geprüft und genehmigt worden.

Dass Soldaten künftig in Zügen und auf Bahnhöfen patrouillieren sollen, um Zugbegleiter zu entlasten, sei nicht vorgesehen, hieß es. Die „Salzburger Nachrichten“ hatten am Mittwoch darüber berichtet, dass es eine entsprechende Anfrage des Verkehrsministeriums gegeben hat.

Zahl der Übergriffe gestiegen

Bei der Bahn setze man auf Schulungen der Mitarbeiter, eine verstärkte Präsenz von Sicherheitsmitarbeitern, auf Bodycams sowie auf „gute Zusammenarbeit mit der Polizei“, so die ÖBB. Während die Zahl der Diebstähle in Zügen rückläufig sei, stieg wiederum jene der Übergriffe auf ÖBB-Sicherheitsmitarbeiter und Zugbegleiter. Solche gab es heuer bis Ende November auf Securitys bereits 69 Mal, im Vorjahr waren es insgesamt noch 15 gewesen. Tätlichkeiten gegen Zugbegleiter stiegen von 106 Fällen im gesamten Jahr 2015 auf 142 in den ersten elf Monaten 2016.

"Präventive Wirkung"

Die Bodycams, die seit dem Frühjahr auch von der Polizei erprobt werden, zeigen laut ÖBB präventive Wirkung. Gewaltbereite Personen werden abgeschreckt und mäßigen ihr Verhalten. Die Kameras sind laut Bahn gut sichtbar zwischen Schulter- und Brustbereich auf der Uniform der Mitarbeiter angebracht, der Kamerakopf manuell schwenkbar. Gleich wie bei der Polizei muss die Videoüberwachung manuell aktiviert werden. Das erfolgt „nur bei Verdacht auf einen strafrechtlich relevanten Vorfall“, informierte die Bahn. Und: „Der Betroffene wird im Vorfeld ausdrücklich auf die Aufnahme hingewiesen.“

Bei Behörde gemeldet

Der Einsatz der Bodycams wurde der Datenschutzbehörde (vormals Datenschutzkommission) gemeldet „und ist auch schon registriert worden“, sagte Matthias Schmidl, der stellvertretende Leiter der Behörde. „Die ÖBB haben nachgewiesen, dass der Einsatz aufgrund der Übergriffe auf Mitarbeiter erforderlich ist“, erklärte Schmidl. Bevor die Polizei im März ihren Probebetrieb mit Bodycams gestartet hatte, war extra das Sicherheitspolizeigesetz geändert worden, um eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. „Für ein privates Unternehmen wie die ÖBB gilt die Einschränkung einer gesetzlichen Grundlage nicht“, sagte Schmidl.

Bei den Bodycams der Mitarbeiter handle es sich um eine Ausdehnung der Videoüberwachung mit einem anderen System, bereits jetzt werden ÖBB-Einrichtungen videoüberwacht. Rein rechtlich gebe es keinen Unterschied, ob eine Kamera fix montiert ist oder am Körper getragen werde, erklärte Schmidl. Der Experte wies auch darauf hin, dass derartige Datenverarbeitungen für jedermann im Datenverarbeitungsregister (DVR), online einsehbar sind.

"Gesetzliche Regelung notwendig"

Anders sieht dies der beim Bundeskanzleramt eingerichtete Datenschutzrat. „Ich bin der Auffassung, dass für den Einsatz derartiger Kameras eine gesetzliche Regelung notwendig ist“, sagte der Vorsitzende Johann Maier. „Gerade im privaten Sicherheitsgewerbe passiert vieles in einer Grauzone, es gibt kein Bundesgesetz für dieses Gewerbe“, kritisierte Maier.

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