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Fall

Österreich: Nach Facebook-Eintrag gefeuert

Auf Facebook bleibt nichts geheim. Stephanie P. weiß das. Nie würde sie daher abfällig über den Chef reden, beteuert sie. Genau deshalb erhielt die 19-jährige Kellnerin im Wiener Hotel & Palais Strudlhof aber Ende Februar die fristlose Entlassung. Wegen „unternehmensschädlichen Verhaltens“ im sozialen Netzwerk Facebook, so die Begründung. In einem Posting fühlte sich der Firmenchef „persönlich angegriffen und unflätig beschimpft“. Allein Frau P. hatte mit dem betreffenden  Eintrag auf ihrem Facebook-Profil gar nichts zu tun.

Getaggt
Ein Kollege, mit dem sie via Facebook befreundet ist, hatte    sie und sieben weitere Kollegen mit seinem Negativ-Posting verlinkt, so dass alle ihren Kommentar dazu abgeben konnten. Der Inhalt betraf eigentlich das an diesem Tag verkündete Sparpaket der Regierung, das abfällig bewertet wurde. Der Eintrag endete aber mit  einer abfälligen Bemerkung  in Richtung Firma: „Liebe Grüße, Geschäftsführer (Nachname angeführt, Anm.) & Co, ihr könnt mich mal.“

Eine Kollegin distanzierte sich online sofort vom Inhalt, ein anderer regte sich über den ausstehenden Gehalt auf, ein Dritter verpetzte seine Freunde am nächsten Tag den Vorgesetzten. Drei der acht vernetzten Facebook-Freunde wurden daraufhin fristlos entlassen. Darunter der Autor, ein Kommentator und Frau P., die auf das Posting gar nicht reagierte, weil sie nicht online war. „Der Chef sagte, ich hänge da mit drin, auch wenn ich nicht der Meinung des Posters bin.“ Frau P. ging zur Arbeiterkammer (AK), die die aus ihrer Sicht völlig ungerechtfertigte  Entlassung nun bekämpft.

Arbeiterkammer schreitet ein
AK-Arbeitsrechtsexperte Günter Köstelbauer schüttelt den Kopf: „Der Fall hat eine völlig neue Dimension erreicht. Die Betroffene hat sich ja selbst gar nichts zu schulden kommen lassen.“ Die  Facebook-Freundschaft mit einem Kollegen, der online über den Chef meckerte, reichte hier als Entlassungsgrund. Bei jedem Facebook-Nutzer müssten eigentlich die Alarmglocken schrillen. Im Hotel & Palais Strudlhof bedauert man zwar die  Entlassungen, hält sie aber für gerechtfertigt, weil  durch den Facebook-Plausch das Vertrauensverhältnis zerstört worden sei.

Mit  Frau P. habe es zuvor auch im Betrieb schon einen Vorfall gegeben: „Die Kündigung kam nicht aus heiterem Himmel“, sagt ihr Vorgesetzter Rafael Bauch. Dass es im Personal  wegen ausstehender Gehälter rumorte und es deshalb auch zu Kündigungen kam, gibt Bauch zu. „Wir hatten Zahlungsschwierigkeiten.“ Der Betrieb sei derzeit in Umstrukturierung, der Facebook-Vorfall kam wohl nicht ganz ungelegen.

Warnungen und Tipps
AK-Experte Köstelbauer warnt Arbeitnehmer vor sorglosem Geplauder in sozialen Netzwerken. In der Beratung würden Facebook-Fälle zunehmen. Wenn Mitarbeiter im Web Geschäftsgeheimnisse verraten oder ihre Treue-, Loyalitäts- oder Rücksichtnahmepflicht verletzen, kann dies den Job kosten. „Erst kürzlich wurde eine Bankangestellte entlassen, weil sie sich abfällig über ihre Bank geäußert hatte.“ Die AK konnte nur noch erreichen, dass aus der Entlassung eine einvernehmliche Kündigung wurde.

Es mache einen großen Unterschied, ob ich jemanden etwas privat erzähle oder auf Facebook poste, warnt  AK-Rechtsexperte Günter Köstelbauer vor unbedachten Äußerungen, die den Arbeitgeber betreffen. „Wer mit einem Megafon am Stephansplatz steht und seinen Chef ausrichtet, darf sich auch nicht wundern, dass er seinen Job los ist“. Worauf besonders zu achten ist:

Treuepflicht: Wenn Betriebsgeheimnisse am Cyber-Stammtisch ausgeplaudert werden, ist dies ein Entlassungsgrund, wobei der Sachverhalt im Einzelfall zu prüfen ist. Arbeitnehmer haben grundsätzlich eine Treue-, Loyalitäts- und Rücksichtnahmepflicht. Bei Beleidigungen und Ehrverletzungen kann sogar eine Rufschädigungsklage samt Schadenersatzforderungen die Folge sein.

Transparenz: Selbst wer strenge Sicherheitseinstellungen wählt, ist nicht davor gefeit, dass private Einträge „Füße“ bekommen und beim Chef landen.  So wird laut AK „Krankfeiern“ immer öfter via Facebook entdeckt oder es werden intime private Vorlieben publik.

Verbote: In vielen Firmennetzwerken ist Facebook gesperrt. Wer  das Verbot missachtet, riskiert seinen Job. Auch intensives Posten oder  Surfen während der Arbeitszeit kann – wenn nicht ausdrücklich erlaubt – die Arbeitspflicht verletzen. Nicht verbieten kann der Arbeitgeber die private Nutzung von Facebook am eigenen Smartphone in den Pausen.

Richtlinien: Die AK empfiehlt klare betriebliche Regelungen über den Umgang mit sozialen Netzwerken, etwa in Betriebsvereinbarungen. Wer von Mitarbeitern verlangt, im Namen der Firma in Facebook aktiv zu werden, benötigt klare Verhaltensregeln.

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