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Medienbehörde

ORF hat mit Ski-WM-App gegen Gesetz verstoßen

„Dem ORF darf Kundenfreundlichkeit nicht per Gesetz verboten werden“, sagte ORF-Finanzdirektor Richard Grasl. „Außerdem muss es dem ORF möglich sein, Inhalte auch für die junge Zielgruppe kundengerecht aufzubereiten. Wir werden deshalb gegen die Entscheidung beim Bundeskommunikationssenat berufen.“

Die KommAustria beanstandete nach einer Beschwerde des Verbands Österreichische Zeitungen (VÖZ) vor allem, dass der ORF für seine Schladming-App Inhalte verschiedener Internet-Angebote des öffentlich-rechtlichen Senders zusammengefasst hat. Der Sender habe damit ein eigens für mobile Endgeräte gestaltetes Online-Angebot erstellt. Die Bereitstellung zusätzlicher Live-Streams und verschiedener Kameraperspektiven zur TV-Übertragung beurteilte die Medienbehörde als zulässigen sendungsbegleitenden Inhalt.

VÖZ-Beschwerde
Die Zeitungsverleger hatten nach der Ski-WM moniert, dass es sich bei der Schladming-App um ein eigenständiges redaktionell gestaltetes mobiles Angebot gehandelt habe, das dem ORF laut Gesetz untersagt ist. Auch die Live-Streams und Werbung waren den Verlegern ein Dorn im Auge. Beim VÖZ ortete man Kommerzialisierung und neue Angebotsform, die der Auftragsvorprüfung bedürfe und erst nach Genehmigung durch die Medienbehörde durchgeführt werden könne. Dieser Sichtweise schloss sich die KommAustria nun zum Teil an.

Einspruch angekündigt
Der ORF will den Bescheid - so wie zuletzt das vom Verfassungsgerichtshof

- notfalls bis zur letzten Instanz beeinspruchen, wie der Kaufmännische Direktor Grasl erklärte. „Für uns ist auch das eine Frage der Meinungsfreiheit.“

Zur Nationalratswahl am 29. September plant der ORF übrigens wieder eine eigene App. Grasl: „Wir werden die KommAustria-Entscheidung beim Design der Nationalratswahl-App berücksichtigen, es ist aber unverständlich, warum es nicht möglich sein soll, dort Inhalte kundenfreundlich zusammenzufassen.“

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