Social Media

ORF: Kein Aufschub bei Facebook-Verbot

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) räumt dem ORF im Streit um seine Facebook-Seiten keine aufschiebende Wirkung ein. Einen entsprechenden Bericht des Branchendienstes etat.at bestätigte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth am Montag. Um eine aufschiebende Wirkung zu erreichen, hätte der ORF „konkret erklären müssen“, welcher unverhältnismäßige Nachteil für ihn mit der Schließung der Facebook-Seiten verbunden ist, so der VfGH-Sprecher.

Der ORF habe seinen Antrag damit begründet, dass die dauerhafte Entfernung der Facebook-Seiten „fatal“ wäre und Facebook-Auftritte „heute schlicht erwartet“ würden. Dem Höchstgericht waren diese „pauschalen Sätze“ zu wenig.

Auf Verwaltungsgerichtshof befasst
Der ORF hat sich in der Causa Facebook auch an den Verwaltungsgerichtshof gewandt. Dieser könnte - trotz der Ablehnung durch den VfGH - noch aufschiebende Wirkung gewähren, ansonsten muss der ORF unverzüglich alle Social-Media-Aktivitäten einstellen.

Der öffentlich-rechtliche Sender hatte sich schon in den vergangenen Wochen sukzessive von seinen Social-Media-Seiten

und deren Betreuung teilweise an die Fans übergeben. Zuvor waren die Medienbehörde KommAustria und der Bundeskommunikationssenat (BKS) zu dem Schluss gekommen, dass die Facebook-Aktivitäten des ORF nicht mit dem ORF-Gesetz
, worauf sich der ORF an den Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof wandte.

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