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Paybox stellt Tarife der Kunden ohne Nachfrage um

Der zu A1 gehörende Anbieter von Handy-Bezahldiensten Paybox strukturiert sein Angebot mit 1. Jänner 2014 um. Ab dann gibt es nur noch zwei Tarife: Paybox Premium und Paybox Starter. Alle Bestandskunden werden automatisch auf den Premium-Dienst, der monatlich 1,49 Euro kostet, umgestellt. Das gilt auch für Kunden, die Paybox bislang kostenlos genutzt haben. Wer kein Premium-Kunde werden möchte, hat zwei Monate Zeit, Widerspruch einzulegen. Die Benachrichtigung über die Umstellung wird Kunden in Form einer SMS zugestellt.

Kunde muss selbst aktiv werden

Für Bestandskunden ist der Premium-Tarif die ersten sechs Monate lang gratis. In dieser Zeit können Kunden im Internet kostenlos eine Tarifwechsel zum "Starter"-Tarif veranlassen, der eine eingeschränkte Nutzung des Paybox-Angebots (nur für Handy-Parken innerhalb Wiens) weiterhin gratis erlaubt. Alternativ gibt es die Möglichkeit, Paybox mit dem Tarifwechsel zu beauftragen. Das kostet allerdings etwa einen Euro.

Classic wird günstiger

Bislang konnten mit "Paybox Public" gratis Handy-Parken, Handy-Maut und Handy-Fahrscheine bezahlt werden. Kunden von A1, Telering, T.Mobile und RedBull Mobile konnten sogar fast alle Services (mit Ausnahme von "Geld senden" und "Geld abholen") kostenlos nutzen. Damit ist es ab 1.1.2014 vorbei. Wenig ändert sich dadurch für Nutzer, die bisher "Paybox Classic" genutzt haben. Statt bisher 19 Euro pro Jahr bezahlen sie ab Juli 2014 (nach Ablauf der sechs Gratis-Monate) 1,49 Euro pro Monat (17,88 Euro/Jahr) und haben weiterhin Zugriff auf alle Möglichkeiten ihrer Paybox.

Untätigkeit als Zustimmung

Neue Kunden zahlen bei beiden neuen Tarifen einmalig 4,9 Euro Aktivierungsentgelt. Für bestehende Kunden und Tarifwechsler entfällt dieser Betrag. Dass Kunden sich von einer Umstellung auf ein kostenpflichtiges Angebot explizit abmelden müssen, ist unter gewissen Umständen erlaubt. "Nur wenn das durch die bestehenden AGBs abgesegnet ist und dem Kunden eine entsprechende Frist für einen EInspruch gewährt wird, kann Untätigkeit als Zustimmung für eine Vertragsänderung aufgefasst werden", sagt Konsumentenschützerin Daniela Zimmer von der Arbeiterkammer.

Opt-In-Variante zu kompliziert

Beide Bedingungen werden von Paybox erfüllt. "Die Änderung der AGBs und die damit verbundene Umstellung von Kundentarifen ist gesetzeskonform. Jede Bank erledigt Tariferhöhungen nach dem gleichen Schema", heißt es auf Nachfrage der futurezone seitens Paybox. Für die meisten Kunden ändere sich ohnehin nichts, da sie schon bisher bezahlt hätten. Eine Opt-in-Variante wäre laut Paybox zudem schwierig gewesen, weil sie logistisch und rechtlich weitaus schwieriger umzusetzen gewesen wäre. "Auch der Konsumentenschutz hat unsere AGBs abgesegnet", so eine Paybox-Mitarbeiterin.

Update:

Für Kunden von A1 und Red Bull Mobile entfällt die Gebühr für den Prewmium-Tarif. Wird der Vertrag mit A1 beendet, kann es aber sein, dass für die Restlaufzeit des Paybox-Accounts (Kündigungsfrist ist ein Monat) noch Gebühren bezahlt werden müssen. Die Kündigung von Paybox-Accounts ist ausschließlich schriftlich möglich, Details finden sich auf der Homepage von Paybox.

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