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Klauseln

PayPal lässt 2500 Dollar-Violine zerstören

Der Online-Bezahldienst PayPal hat einem Blogeintrag zufolge eine Violine im Wert von 2500 US-Dollar zerstören lassen. Die betroffene Verkäuferin hatte offenbar eine wertvolle, französische Violine an einen Kanadier verkauft, der die Echtheit des Musikinstruments anzweifelte. Das sei bei Violinen nicht ungewöhnlich, angeblich werde die Echtheit einiger der wertvollsten Geigen der Welt angezweifelt, aber sie seien "trotzalledem Kunstwerke", so die Verkäuferin. Noch dazu sei die Echtheit zuvor von einem anerkannten Geigenbauer bestätigt worden.

Violine und Geld weg
Der Käufer, der sein Geld von PayPal zurückverlangte, erhielt daraufhin eine ungewöhnliche Aufforderung vom Unternehmen: er solle die "gefälschte" Geige zerstören und ein Bild an das Unternehmen schicken um die Transaktion rückgängig zu machen. Das tat er auch und leitete das Bild dann aber auch an die Verkäuferin weiter, die damit nicht nur um eine antike Violine sondern auch um 2500 US-Dollar ärmer war, die PayPal von ihrem Konto zurücküberwies.

Legales Vorgehen
Offenbar hat PayPal allerdings im Rahmen ihrer Geschäftsbedingungen gehandelt, denn zumindest beim amerikanischen Ableger des Online-Bezahlsystems findet sich im Käuferschutz eine entsprechende Klausel, die genau diese Vorgehensweise beschreibt. Auf den deutschsprachigen Seiten von PayPal findet sich diese Klausel nicht.

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