T-Mobile und tele.ring erhöhen Gebühr für Bestandskunden
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Viele Bestandskunden des Mobilfunkers T-Mobile und seiner Tochter tele.ring erhalten in diesen Tagen eine briefliche Mitteilung, wonach ihre Grundgebühren künftig um zwei Prozent angehoben werden. Bei der Erhöhung handelt es sich um eine so bezeichnete "Wertsicherung" bzw. "Wertanpassung". Diese wird einmal jährlich vorgenommen, um die Tarif-Preise an den jeweils aktuellen Verbraucherpreisindex anzupassen.
Betroffen sind von der Maßnahme alle Kunden von T-Mobile-und tele.ring, die eine Wertsicherungsklausel in ihrem Vertrag haben. Diese Wertsicherungsklausel wurde im Jahr 2012 in die Verträge von Neukunden integriert.
Verträge vor 2012 nicht betroffen
Alle Kunden, die ihren Vertrag vor 2012 abgeschlossen haben, sind also von der Inflationsanpassung nicht betroffen. Auch Wertkartenkunden sind nicht betroffen. Die Anpassung wirkt sich auch nicht auf Verbindungsentgelte aus. Angehoben wird einzig die Grundgebühr.
Die Inflationsanpassung erfolgt nur, wenn sich der Verbraucherpreisindex gegenüber dem Vorjahr um mehr als ein Prozent ändert. Zum ersten Mal wurde die Anpassung 2013 durchgeführt. Damals stiegen die Grundgebühren-Preise von T-Mobile und tele.ring um 2,4 Prozent.
Ob man als Kunde unter die Wertanpassungs-Klausel fällt, ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersichtlich, teilt T-Mobile der futurezone mit. Ein Kündigungsrecht entstehe den Kunden, die davon betroffen sind, nicht.
Kosten kompensieren
Inflationsanpassungen sind ein Weg, den heimische Mobilfunker wählen, um steigende Kosten zu kompensieren. Wie stets betont wird, gibt es Preisanpassungen auch in anderen Branchen. Energie- und Wohnpreise erfahren etwa ständig Anpassungen, was normalerweise eine Preissteigerung bedeutet. Die Telekommunikationsbranche bildete während der vergangenen zehn Jahre die Ausnahme. Hier fielen die Preise.
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