
Uber-Jobausschreibung verstößt gegen österreichisches Recht
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Uber sucht zur Verstärkung seines PR-Teams in Wien derzeit einen Marketing Manager. Neben einem Universitätsabschluss und vier Jahren praktische Erfahrung wird Deutsch als Muttersprache gefordert: „German as your mother tongue and full professional proficiency in English.“
Laut der Arbeiterkammer Wien ist das eine ethnische Diskriminierung und damit verboten. Deutsch als Muttersprache schließe Bewerber aus zahlreichen Ländern aus – egal wie gut sie tatsächlich Deutsch sprechen. Das Unternehmen könnte aufgrund der Jobausschreibung angezeigt werden und müsste Strafe zahlen.

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„Das war keine Absicht, uns ist wohl ein Formulierungsfehler unterlaufen“, sagt der Pressesprecher von Uber für die DACH-Region, dessen Muttersprache Persisch ist. „Es sollte ausgedrückt werden, dass die Bewerber über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen sollten, weil Texte in Deutsch verfasst und Community-Management in Österreich betrieben werden soll.“
Entdeckt wurde die unglücklich gewählte Formulierung von @skoops, der die Ausschreibung auf Twitter gepostet hat:
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