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Vorsicht Betrug: Gefälschte Mails versprechen Steuerrückzahlung

In regelmäßigen Abständen versuchen Betrüger mit gefälschten Mails, die das Finanzministerium als Absender aufzeigen, an Daten von Bürger zu kommen. Nun kommt es erneut zu solchen Schreiben, das Ministerium hat am Montag vor den sogenannten Phishings gewarnt. In den Mails wird den Empfängern vorgegaukelt, dass Rückzahlungen des Finanzamtes anstehen und deshalb Bankdaten aktualisiert werden sollen.

Die betrügerischen E-Mails haben den Betreff "Steuerverwaltung" und es ist von fehlgeschlagenen Steuerrückzahlungen die Rede. Es kam laut Finanzministerium auch vor, dass die Betrüger telefonisch und per SMS mit den Betroffenen Kontakt aufnahmen. Die Betrüger gaben sich dabei als Finanzamtsbedienstete aus und versuchten, die Betroffenen zur Herausgabe ihrer persönlichen Kontodaten zu verleiten.

Das Ministerium betonte in einer Aussendung, dass Informationen grundsätzlich in Form von Bescheiden erfolgen und per Post oder in die FinanzOnline Databox zugestellt werden. Bürger würden niemals zur Übermittlung von persönlichen Daten wie Passwörtern, Kreditkartendaten oder Kontoinformationen auffordern.

Das Betrugsmail im Wortlaut:

"Steuerverwaltung

Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass bei unserem Versuch einer Rückzahlung auf das bei uns bekannte Konto von Ihnen fehlgeschlagen ist.

Bitte melden Sie sich bei Ihrem Steuerrückzahlungsportal an, um die Rückzahlung manuell abzuwickeln. Während des Prozesses können Sie die von Ihnen hinterlegten Kontoinformationen aktualisieren.

Zahlungsdatum: 30 08 2019 Rechnungsnummer: BMF/83LKS/AT5576823444 Betrag: €1,957.05 EUR

HINWEIS: Diese E-Mail gilt as offizieller Abrechnungsbeleg dieser Rückzahlung."

Weitere Informationen zu den Maschen der Betrüger, den Merkmalen von Betrugsversuchen und notwendigen Sicherheitsmaßnahmen kann in dem neuen Ministeriumsfolder "Vorsicht Betrug! Geben Sie Internetbetrügern keine Chance" eingeholt werden. Der Folder steht auf der Webseite des BMF zum Download bereit und liegt in allen Finanzämtern zur Entnahme auf.

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