Warnung vor sorglosem Umgang mit Gesundheitsdaten
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Solche neuartigen Modelle, die bei gesundem Lebenswandel geringere Tarife in Aussicht stellten, seien eine Abkehr von der solidarischen Versicherung, sagte der Chef des Verbraucherzentralen-Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller. Etwa bei Gesundheits-Apps könne es für Kunden zudem bedeuten, dass plötzlich die Versicherung „rund um die Uhr auf meiner Schulter“ sitze.
Eine solche Rundum-Überwachung „mag vermeintlich attraktiv wie ein Wurm an der Angel daherkommen, wenn ich jung, gesund, fit und fidel bin“. Aber man wisse leider auch aus anderen Versicherungstarifen, dass dies selten bis zum Ende des Lebens so sei. „Und insofern können wir nur eindeutig davor warnen“, sagte Müller. In der Branche gibt es Überlegungen, etwa die Fitnessdaten von Versicherten zu sammeln und einen gesunden Lebensstil zu belohnen.
Erste Versicherungen starten
Wie bereits berichtet, haben in den USA große US-Versicherungsunternehmen wie United Health, Humana oder Cigna seit längerer Zeit Initiativen gestartet, bei denen Aktivitätstracker (Bewegungszähler) integriert werden. Vor kurzem startete in Europa die Generali Versicherung damit. Die daraus erhobenen Daten werden dann an ein Online-System der Versicherungen übertragen. Durch Erreichen der festgelegten Fitnessziele werden finanzielle Anreize in Aussicht gestellt.
Der Branchenverband GDV hatte unlängst betont, dass der Datenschutz insbesondere bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten höchste Priorität habe. Grundsätzlich könnten solche Modelle den Versicherungsschutz für Menschen attraktiver machen.
Generell sei gerade bei den Jüngeren eine Veränderung beim Umgang mit Daten festzustellen, sagte Verbraucherschützer Müller. „Wir beobachten vielleicht noch keine Trendwende, aber wir beobachten gerade bei jüngeren Menschen, dass sie die vermeintlich kostenlosen sozialen Netzwerke wie Facebook nicht mehr so stark frequentieren wie in der Vergangenheit.“ Es gebe ein Unwohlsein, „was womöglich jemand anderes mit meinen Bildern, mit meinen Dateneinträgen in 5, in 10, in 20 Jahren bewerkstelligt“.
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