Mobilfunk

Weiter Beschwerden über hohe Handyrechnungen

Die Arbeiterkammer Vorarlberg (AK) kritisiert eine Handy-Rechnung für eine Vorarlbergerin, die für Datenverbindungen über ihr Smartphone seit November 2010 rund 2.500 Euro bezahlt hat. Die Konsumentin, die zu 50 Prozent als geistig beeinträchtigt eingestuft wurde, sei gar nicht geschäftsfähig, beanstandete die AK und forderte die Rückabwicklung des Vertrags.

Die Kundin, deren Obsorgepflicht von der Mutter wahrgenommen wird, kaufte in Begleitung ihrer Großmutter ein Smartphone und erweiterte den bestehenden Vertrag um ein Datenpaket. Da sie ihr Handy für Internet-Videos nutzte, folgten bald Rechnungen zwischen 200 und 800 Euro. Inzwischen beliefen sich die Kosten auf rund 2.500 Euro.

Telekom Austria weist Vorwürfe zurück
„Die Konsumentin ist keinesfalls imstande, einen solchen Vertrag auch nur in den Grundzügen zu verstehen und auch die Großmutter, welche die Frau begleitet hatte, konnte den Ausführungen nicht folgen“, so AK-Konsumentenberater Paul Rusching. Wegen der auch objektiv wahrnehmbaren Einschränkungen der Kundin hätte der Vertrag nicht zustande kommen dürfen, befand Rusching.

Die Telekom Austria wies die Vorwürfe zurück und verwies darauf, dass der Vertragsabschluss mit ausdrücklicher Genehmigung der Mutter, die die Frau gesetzlich vertritt, erfolgte. Das Unternehmen bot an, die letzten beiden Rechnungen gutzuschreiben.

Kostensperren gefordert
Die Arbeiterkammer forderte wiederholt auch eine verpflichtende Kostensperre. Eine Novelle zum Telekommunikationsgesetz (TKG), die bis 26. April in Begutachtung ist, sieht vor, dass der Telekomregulator die Betreiber zu einem automatischen und kostenlosen Sperrservice bei Erreichen eines Höchstbetrags verpflichten kann.

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