Angebote von Dating-Webseiten sollte man besser überprüfen, bevor man einen Vertrag abschließt
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© REUTERS/BRENDAN MCDERMID

Konsumentenschutz

Widerruf bei Online-Partnerbörsen kann teuer werden

Der Widerruf eines Vertrags mit einer Online-Partnervermittlung kann teuer kommen. Auf die Tücken im Kleingedruckten machte das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) am Montag aufmerksam: Wer sich doch nicht "ewig binden" möchte, muss mit nicht zu knappen Nutzungsgebühren rechnen.

296,51 Euro zahlte eine Konsumentin, die sich mit ihrer Beschwerde ans EVZ gewendet hat, für eine sechsmonatige Premium-Mitgliedschaft. Nur einen Tag nach der Anmeldung widerrief sie aber den Vertrag. Bis dahin waren gerade einmal zwei Kontakte zustande gekommen. Der Anbieter stellte dafür einen sogenannten Wertersatz von 118,60 Euro in Rechnung.

Wertersatz für Zuzwinkern

Kunden von Online-Partnerbörsen steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Innerhalb dieser Frist muss der Mitgliedsbeitrag rückerstattet werden. Wurde die Mitgliedschaft bereits genutzt, kann allerdings der Wertersatz verlangt werden. Dabei reicht den Anbietern schon das Schreiben von Nachrichten, eine Fotofreigabe oder das Drücken von Buttons ("Kompliment", "Zuzwinkern"). "Die Partnerbörsen fordern oft über 50 Prozent der Kosten einer Mitgliedschaft", berichteten die Konsumentenschützer.

Reinhold Schranz vom EVZ rät deshalb: Vor Vertragsabschluss das Kleingedruckte genau lesen, Screenshots von den einzelnen Schritten bei der Anmeldung machen und die AGB abspeichern, im Voraus Informationen über Dauer des Abos, Kündigungsfristen und -form sowie über allfällige Wertersätze einholen. "Wenn Sie gleich nach der Anmeldung feststellen, dass Ihnen der Service nicht zusagt, dann raten wir, die Partnerbörse nicht mehr zu besuchen und keine Mitglieder zu kontaktieren." Automatische Verlängerungen sollten von vornherein abgelehnt werden. Das Löschen des eigenen Profils führt in der Regel nicht zur Beendigung des Abos.

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