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Online-Videos

YouTube.at: Noch keine Verträge mit der AKM

Am Donnerstag

Googles Online-Videodienst YouTube auch in Österreich. Lizenzverträge mit der heimischen Verwertungsgesellschaft AKM gibt es allerdings nicht. "Wir sind in Gesprächen mit YouTube", sagt AKM-Sprecherin Ingrid Waldingbrett. Die Verwertungsgesellschaft plant derzeit jedenfalls nicht, das von ihr vertretene Repertoire für den Online-Videodienst sperren zu lassen oder Maßnahmen gegen das Streaming geschützter Titel zu ergreifen. "Das ist kein Thema", sagt die Sprecherin: "Wir gehen davon aus, dass es bei den Verhandlungen zu einer Einigung kommen wird."

Auch seitens YouTube ist von "guten Gesprächen" die Rede: "Wir sind ebenso wie die AKM der festen Überzeugung, dass Rechteinhaber und Musikschaffende von ihrer kreativen Arbeit auf YouTube profitieren sollen", sagt YouTube-Sprecherin Mounira Latrache. Über die Details der Gespräche wollen naturgemäß weder die AKM noch YouTube Auskunft geben.  In der Regel werden Inhalte aus solchen Verhandlungen auch nur dann bekannt, wenn es zwischen den Verhandlungspartnern richtig kracht, wie etwa in Deutschland.

Streit in Deutschland
Dort streiten YouTube und die Verwertungsgesellschaft Gema seit mittlerweile vier Jahren über Lizenzvereinbarungen. Nachdem im März 2009 ein seit 2007 geltender "Interimsvertrag" zwischen der Gema und YouTube auslief, scheiterte Einigungsversuche wiederholt. Mittlerweile sind in der Causa mehrere Gerichtsverfahren anhängig, samt Schadenersatzklagen und Unterlassungserklärungen. Wegen rechtlicher Unsicherheiten können zahlreiche Videos von deutschen Nutzern nicht abgerufen werden.

Laut einer im Jänner erfolgten Auswertung der Datenjournalisten von Open Data City waren zu diesem Zeitpunkt mehr als 60 Prozent der 1000 weltweit beliebtesten YouTube-Videos in Deutschland nicht zugänglich. Im Vergleich dazu waren es in Österreich lediglich etwas mehr als ein Prozent oder 11 Videos.

Verträge in mehr als 40 Ländern
Die deutsche Gema verlangt von YouTube 0,375 Cent pro Musikstream. Dem werbefinanzierten Online-Videodienst ist das zu viel. YouTube sträubt sich auch vehement dagegen, fixe Beträge für gestreamte Titel zu bezahlen, weil Werbeeinnahmen einer anderen Logik folgen. YouTube hat nach eigenen Angaben in mehr als 40 Ländern Verträge mit Verwertungsgesellschaftn abgeschlossen. Es kann angenommen werden, dass sie Beteiligungen an Werbeerträgen oder Pauschalvergütungen beinhalten.

Lizenz-Wirrwarr
Das AKM-Repertoire wird in jenen Ländern, in denen YouTube präsent ist, in der Regel von der nationalen Verwertungsgesellschaft vertreten. Angaben über die dabei erzielten Einnahmen macht die AKM nicht.

Wer in Europa welche Rechte vertritt ist nicht leicht auszumachen. Seit einer von der EU verordneten Reform des Sektors im Jahr 2008 ist die Rechtesituation in Europa zersplittert. Davor wurden Lizenzrechte üblicherweise über Gegenseitigkeitsverträge von den nationalen Verwertungsgesellschaften für das jeweilige eigene Territorium wahrgenommen. Heute könne man nicht in jedem Fall davon ausgehen, dass nationale Gesellschaften für das eigene Territorium das Weltrepertoire vertreten, sagt AKM-Sprecherin Waldingbrett.

In den Verhandlungen Online-Diensten für das heimische Territorium vertritt die AKM neben dem eigenen Repertoire auch jenes anderer Gesellschaften. Der Umfang sei von Verträgen und auch dem jeweiligen Dienst abhängig, möglich sei auch, dass es für bestimmtes Repertoire schon paneuropäische Verträge gäbe, heißt es aus der AKM.

Content-ID-System
YouTube prüft von Nutzern hochgeladene Videos mit einem ausgeklügelten Content-ID-System, das von über 3000 Partnern weltweit verwendet wird. Werden urheberrechtlich geschützte Inhalte ausgemacht, werden die Rechteinhaber verständigt. Diese können das Material dann sperren lassen, oder auf der Seite belassen und dafür etwa Werbungen schalten.

Nutzer können Sperren auch beeinspruchen. Was mit den Beschwerden passiert, ist aber nicht immer transparent, wie auch das Beispiel des erfolgreichen

zeigt. Dieser war aufgrund des inkludierten Schluss-Songs der Band Soap&Skin von YouTube in Deutschland fünf Monate lang nicht aufrufbar - und das, obwohl der österreichische Filmemacher Gregor Schmidinger sich alle Rechte gesichert hatte.

Bis heute können sich Schmidinger und die involvierte Plattenfirma nicht erklären, warum es zur Sperre kam. Die Kommunikation mit YouTube gestaltete sich als schwierig. "Man kann mittels Formular Einspruch erheben, aber in Wahrheit gibt es leider keinen Ansprechpartner. Mehrmaliges Nachfragen blieb ignoriert, als Content-Erzeuger weiß man eigentlich zu keinem Zeitpunkt, was der Stand der Dinge ist oder ob überhaupt von Seiten YouTubes etwas unternommen wird", so Schmidinger. Selbst als der Kurzfilm schließlich wieder freigegeben wurde, habe man eher zufällig davon erfahren.

YouTube als Werbung
In den USA hätten früher vor allem Filmstudios massenweise Videos blockieren lassen, sagt Andreas Briese von Google Deutschland, der für das YouTube-Partnerprogramm zuständig ist. "Mittlerweile kommt es kaum noch vor, dass Videos gesperrt werden, weil die Rechteinhaber die Präsenz auf YouTube eher als Werbung für sich begreifen."

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Patrick Dax

pdax

Kommt aus dem Team der “alten” ORF-Futurezone. Beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Innovationen, Start-ups, Urheberrecht, Netzpolitik und Medien. Kinder und Tiere behandelt er gut.

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