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Zweite Instanz hält 24 AGB-Klauseln von Sky für gesetzeswidrig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen Sky Österreich Fernsehen GmbH auch in zweiter Instanz in weiten Teilen recht bekommen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien erklärte 24 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Sky für rechtswidrig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Handelsgericht (HG) Wien hatte dem VKI bei 27 von 29 beanstandeten Punkten recht gegeben. Neben den Vertragsbestimmungen geht es in dem Verfahren auch um die Geschäftspraxis von Sky bei telefonischer Kundenwerbung. In diesem Punkt bestätigte das OLG Wien das erstinstanzliche Urteil. Es ist unzulässig, dass Sky bei telefonisch geworbenen Kunden von einem gültigen Vertrag ausgeht, obwohl die Kunden das schriftlich nicht noch einmal bestätigt haben.

Schriftliche Bestätigung

Sky hält die Gesetzesbestimmung, dass telefonisch angebahnte Verträge über Dienstleistungen vom Kunden nochmals schriftlich bestätigt werden müssen, nicht ein. Sky geht davon aus, dass ein Vertrag schon am Telefon gültig zustande kommt, heißt es in einer Aussendung des Konsumentenschutzes in der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) am Montag.

Mittlerweile schicke Sky Vertragsformulare an Konsumenten und ersuche sie, dass sie diese unterschreiben. "Offenbar ist sich Sky selbst nicht mehr ganz sicher, ob die Verträge wirksam sind", so die Leiterin des Konsumentenschutzes in der AK OÖ, UIrike Weiß. Konsumenten seien nicht verpflichtet, die Formulare zu unterschreiben. Wenn man stattdessen aus dem "vermeintlichen Sky-Abo" aussteigen möchte, könne man sich an die Arbeiterkammer wenden. Konsumenten könnten nach Meinung der Experten der AK OÖ die Entgelte zurückfordern, wenn sie den Vertrag nicht bestätigen.

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