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Kampf gegen Facebook

Schlag ins Gesicht für Aktivisten

Anfang Juli hat das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen die Sammelklage von Max Schrems gegen Facebook abgewiesen. „Nicht zuständig“ fühlt sich das Gericht für den Inhalt der Klage, bei der es um Datenschutz-Vergehen des sozialen Netzwerks geht. Am Dienstag bringt Schrems, der derzeit an der Uni Wien sein Doktorat macht, gemeinsam mit seinem Anwalt einen Rekurs ein. Er hält den Beschluss für „skurril“. Tatsächlich ist dieser bei näherer Betrachtung ein Angriff auf Aktivisten. Schrems müsste künftig praktisch mit Plastiksackerl am Kopf Interviews geben, damit ausgeschlossen wird, dass er „beruflich handelt“ oder „sich Vorteile erhofft“.

Die Richterin Margot Slunsky-Jost folgte bei der Begründung ihres Beschlusses nämlich der Ansicht des Riesenkonzerns Facebook. Schrems sei kein „Verbraucher“. Er mache Ansprüche "organisiert und strukturiert" geltend. "Der Kläger verwende Facebook dazu, sich als vermeintlicher Vorkämpfer des Rechts auf Datenschutz zu vermarkten und daraus wirtschaftliche Vorteile für sich zu erzielen“, heißt es im schriftlichen Beschluss, der der futurezone vorliegt. Das sind harte Vorwürfe, die in keinster Weise näher begründet - und gar bewiesen - werden.

Beruflicher Aktivismus

Angeführt werden im Beschluss eine lange Liste von Veranstaltungen, bei denen Schrems als Sprecher oder Podiumsgast eingeladen war sowie zahlreiche Interviews, die der Datenschutz-Aktivist diversen Medien gegeben hat. „Der Kläger nutzt das enorme, weltweite Medieninteresse an seinem Vorgehen gegen die Beklagte mittlerweile auch beruflich“, heißt es in der Urteilsbegründung für die Ablehnung der Klage.

Dabei gab der junge Jurist bei der Verhandlung, die eher einem Verhör als einer Einvernahme glich, an, sein Facebook-Profil ausschließlich „privat“ zu nutzen. Er habe lediglich 250 Freunde. Für Interviews zum Thema Facebook, die er gegeben habe, habe er zudem nie Geld kassiert. Als Beweis legte er seine Einkommensauszüge vor, die zeigten, dass er von Mieteinkünften und einer geringfügigen Anstellung lebt.

Für Interviews gibt's (kein) Geld

Der Richterin war das jedoch zu wenig. Ihrer Ansicht nach hätte der Datenschutz-Aktivist von jedem Medium, jedem Organisator von Podiumsdiskussionen, Seminaren oder anderen Veranstaltungen einen schriftlichen Zettel verlangen müssen, der bestätigt, dass seine Teilnahme oder das Gespräch „honorarfrei“ erfolgt sei. Mangels Vorlage entsprechender Urkunden sei „nicht sicher, ob die Einkünfte so gering waren, wie es der Kläger darstellt“. Im Zweifel also gegen den Angeklagten. Moment: Angeklagter? Manche Passagen im Beschluss lesen sich so, als würde es sich um einen Prozess gegen Max Schrems handeln und nicht gegen Facebook.

Die Richterin unterstellt dem Datenschutz-Aktivisten, dass er seine Medienauftritte vor allem dazu zu nutzt, Vorteile im Leben zu haben. Und Geld zu kassieren. Kein Interview ohne 500 Euro. Dieser Ansicht kann nur eine Annahme vorausgehen: Und zwar, dass heutzutage keiner mehr etwas aus purer Überzeugung tut. Doch genau das macht „Aktivisten“ eigentlich aus – sie tun etwas, weil sie daran glauben und für Gerechtigkeit kämpfen.

Überzeugung - das gibt's noch?

Schrems bezeichnete sich in der Verhandlung selbst als „Datenschutz-Aktivist“. „Es ist mir politisch wichtig, etwas zu tun“, sagte er vor Gericht aus. Warum ist es also so schwer zu glauben, dass jemand wie Schrems, der sich verbal gut ausdrücken kann, organisiert ist, Social Media affin nichts anderes will als Gerechtigkeit?

Die Annahme der Richterin, dass sich Schrems von seiner Aktivität und medialen Aufmerksamkeit vor allem berufliche Vorteile erhofft, bedeutet nämlich automatisch für alle Aktivisten des Landes nichts Gutes. Klagen gegen große Unternehmen? Fehlanzeige. Der führt etwas im Schilde. Der will in Wahrheit nur berühmt werden. Oder reich. Oder beides.

Schrems ist im Prozess auch zum Verhängnis geworden, dass er Facebook benutzt, um für sein Anliegen gegen Facebook zu mobilisieren. Dies tut er allerdings nicht über sein privates Konto, auf dem er fast nur Urlaubsfotos teilt, sondern die Facebook-Seite „evf“. Sein Verbraucher-Profil ist damit strikt von seiner Aktivisten-Seite getrennt. Außerdem verdient er kein Geld damit. Es gehört einfach dazu, wenn er sein Anliegen in die Welt hinaus tragen will.

Doch Professionalität wird in diesem Land wohl mit Profession verwechselt und es kommt mal wieder deutlich raus: Gerechtigkeit ist nicht gleich Recht. Ein schlechtes Signal für alle, die sich gegen große internationale Konzerne wehren wollen.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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