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Kommentar

Staatsschutz: Keine Überwachung ohne Verdacht

Statt einer Million Menschen in Österreich sollen durch zahlreiche Änderungen beim Staatsschutzgesetz, die in letzter Sekunde von Seiten der Grünen und FPÖ erzielt wurden, nur noch 200.000 Personen von Überwachung betroffen sein, wie Peter Pilz von den Grünen am Mittwoch verkündet hat. In letzter Sekunde wurden bestimmte Delikte wie das Verfassen von Hasspostings aus dem Katalog der Dinge, die eine Überwachung rechtfertigen sollen, wieder rausgenommen - ein entsprechender Abänderungsantrag wurde eingebracht. Das ist zwar löblich, aber nicht genug.

Datenbank

Es werden durch das Gesetz trotz allem zahlreiche Unschuldige im Visier des Verfassungsschutzes kommen und ihre Daten in einer eigenen Datenbank gespeichert. Etwa dann, wenn sie Kontakt mit potentiell Verdächtigen haben. Es reicht also, wenn jemand bei der "falschen" Person eine Pizza bestellt. Werden diese Daten auch mit ausländischen Geheimdiensten ausgetauscht, kann es passieren, dass völlig unbescholtene Bürger auf „No Fly“-Listen anderer Länder landen. Es ist keine Kontrolle für den Datenaustausch mit den ausländischen Geheimdiensten vorgesehen.

Sowohl Verkehrs- als auch Standortdaten von Handys von unbescholtenen Bürgern können ohne richterliche Bewilligung oder parlamentarischer Kontrolle überwacht und fünf Jahre gespeichert werden. Damit ist das Staatsschutzgesetz schlimmer als die Vorratsdatenspeicherung. Da wurden die Daten "nur" sechs Monate lang gespeichert. Die Vorratsdatenspeicherung wurde vom Verfassungsgerichtshof wieder aufgehoben, weil sie unsere Grundrechte verletzt. Doch auch das Staatsschutzgesetz ist ein massiver Eingriff in unsere Freiheits- und Bürgerrechte.

Heikel scheint das Gesetz auch für die Pressefreiheit und den Schutz von Berufsgeheimnissen. Wenn Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) in TV-Interviews gesagt hat, dass es beim Staatsschutzgesetz um die Überwachung von Terroristen geht und nicht um Journalisten, fragt man sich: Wieso gibt es dann keine Ausnahmen für diese Berufsgruppe im Gesetz? Eine solche Ausnahme wurde nun in letzter Sekunde hineinverhandelt, ebenso wie eine Ausnahme für Anwälte. Das ist zwar prinzipiell eine positive Änderung. Doch völlig unklar ist, wie man eigentlich als Journalist oder Anwalt „identifiziert“ wird, ohne dabei selbst in einer Datenbank zu landen.

Massenüberwachung

Selbst Ex-NSA-Direktor William Binney spricht von einem „großen Fehler“, wenn Länder mehr Massenüberwachung einführen, weil eine große Menge an Daten alleine nichts bringt, um Terroranschläge zu verhindern. Das Staatsschutzgesetz ist eine solche Massenüberwachung, bei der auch unbescholtene Bürger ins Visier des Verfassungsschutzes kommen werden und bei der es keine richterliche Kontrolle geben wird. Da reichen die „Verschlimmbesserungen“, die in letzter Sekunde von den Grünen und der FPÖ erwirkt worden sind, nicht aus. Was im Kampf gegen Terrorismus fehlt, ist nicht ein Mehr Überwachung, sondern ein funktionierender Datenaustausch mit Behörden anderer Länder.

Das Gesetz wurde am Mittwoch mit den Stimmen der SPÖ und ÖVP im Parlament beschlossen.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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