Nationalrat

Umstrittenes Staatsschutzgesetz im Parlament beschlossen

Für die Grünen ist es das „erfolgreichste Scheitern jemals“: Der grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz hat bis Dienstagabend versucht, dem umstrittenen Staatsschutzgesetz die „Giftzähne“ zu ziehen, wie er selbst es nennt und lobt die Kooperationsbereitschaft von Werner Amon (ÖVP) und Otto Pendl (SPÖ) bei der Debatte im Nationalrat. Die FPÖ hat ebenfalls bis zuletzt mit den beiden Regierungsparteien verhandelt – und all die Änderungen sind nun in einen eigenen Abänderungsantrag eingeflossen.

Namentliche Abstimmung

Diesem wurde nun in großen Teilen zugestimmt, das gesamte Gesetz wurde aber von den Oppositionsparteien abgelehnt. Es wurde namentlich abgestimmt, dadurch kann das Stimmverhalten genau nachvollzogen werden. 91 Abgeordnete stimmten dafür, 59 dagegen.

Grüne und FPÖ waren die Änderungen zu wenig weitreichend. Pilz sprach aber dennoch von „erstaunlichen Erfolgen“. Statt einer Million Menschen in Österreich gebe es dadurch wohl nur noch 200.000 von Überwachung Betroffene, so der Abgeordnete. In einem Kommentar wird von uns erläutert, warum das nicht reicht.

Last-Minute-Änderungen

Doch was ändert sich jetzt durch den Änderungsantrag im Vergleich zu den vorherigen Versionen? Berufsgeheimnisse von Berufsgruppen wie Anwälte und Journalisten sollen geschützt werden. Gewisse überschießende Delikte wie die Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole oder Schutz gegen Verhetzung wurden rausgenommen. Auch Hassposter können nicht mehr ins Visier des Verfassungsschutzes kommen, bevor sie zum Hassposter werden. "Wenn man Terrorismus verhindern will, soll man sich auf Terrorismus konzentrieren und alles andere weglassen, was stört", sagte Pilz dazu.

Weitere Änderungen sollen nach Angaben der Grünen Einschränkungen bei den Rechten der V-Leute sowie nähere Bestimmungen für die Analysedatenbank des Staatsschutzes betreffen. Nicht durchgesetzt werden konnte ein verbesserter Rechtsschutz durch Richter.

Die FPÖ will beim Staatsschutzgesetz weiterhin nachverhandeln. Vizeklubchef Gernot Darmann kündigte am Mittwoch einen Antrag auf Rückverweisung des Gesetzes an den Innenausschuss an. Sollte dies abgelehnt werden, will die FPÖ gemeinsam mit den Grünen eine „Drittelbeschwerde“ gegen das Gesetz beim Verfassungsgerichtshof prüfen.

Pilz kritisierte noch einmal, dass es keine Kontrolle der Datenweitergabe an Geheimdienste gebe. "Das ist eine Kooperation, die äußerst problematisch sind – das müssen wir kontrollieren." Das bedeutet: Die Daten der Menschen, die in der Datenbank landen, können an ausländische Geheimdienste wie GCHQ, NSA oder den BND weitergereicht werden, ohne dass jemand gefragt werden muss.

Protest

DerAK Vorrat übergab am Mittwoch vor der Debatte im Nationalrat der Parlamentsdirektion Ordner mit 30.078 Unterschriften gegen das Staatsschutzgesetz. Am Gesetz gab es im Vorfeldmassive Kritikunter anderem von Richtern, Juristen, Datenschützern und Journalisten. Der AK Vorrat hatte auch angekündigt, vor den Verfassungsgerichtshof ziehen zu wollen.

A U F G A B E N - Staatsschutz-Aufgaben, die bisher im Sicherheitspolizeigesetz standen, gehören nun ins Polizeiliche Staatsschutzgesetz (PStSG). Damit soll klargestellt sein, wer in der Polizei die Verfassung schützen und etwa gegen Terroristen kämpfen darf und welche Maßnahmen erlaubt sind. Besondere Vorfeldermittlungen dürfen ausschließlich vom BVT durchgeführt werden, das für den Schutz vor „terroristisch, ideologisch oder religiös motivierter Kriminalität“ sowie vor Spionage ebenso zuständig wie für die Bekämpfung von Proliferation (Verbreitung von Massenvernichtungswaffen).

B E F U G N I S S E - Das BVT darf ziemlich viel, um seine Aufgaben zu erfüllen. Heikel ist das nicht zuletzt, weil es wohl oft darum gehen wird, Verbrechen zu verhindern, anstatt - wie bei „normaler“ Polizei-Arbeit - ein bereits verübtes Delikt aufzuklären. Die sogenannte „Erweiterte Gefahrenerforschung“ ist hier ein wesentliches Instrument: nämlich die Beobachtung einer Gruppierung, wenn die Ermittler Grund zur Annahme zu haben glauben, „dass es zu mit schwerer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verbundener Kriminalität, insbesondere zu weltanschaulich oder religiös motivierter Gewalt kommt“.

D E L I K T E - Kritiker stießen sich am umfangreichen Deliktkatalog, in den parlamentarischen Verhandlungen wurde nun noch einiges abgeschwächt. Als verfassungsgefährdender Angriff gelten können unter anderem terroristische Straftaten, der Zusammenschluss, die Ausbildung und die Anleitung dafür; auch das Anführen von „Landfriedensbruch“, Verhetzung, die zu Gewalt und Hass aufstachelt, oder die Bildung bewaffneter Verbindungen ist, wenn „ideologisch oder religiös motiviert“, ein Fall für das PStSG. Landesverrat, Preisgabe von Staatsgeheimnissen oder ein Angriff auf oberste Organe auch mittels Computer-Hacks sind ebenfalls entsprechende Delikte, sofern sie auf Terrorismus abzielen. Nicht mehr enthalten sind gegenüber ersten Plänen die „Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole“, die „Vorbereitung eines Hochverrats“ sowie Aufforderung zu bzw. Gutheißung von mit Strafe bedrohten Handlungen.

E R M I T T L U N G S M E T H O D E N - Für Debatten sorgte im Vorfeld die Möglichkeit, sogenannte Vertrauenspersonen („V-Personen“) von außerhalb des Behörden-Apparats, also sogenannte V-Leute, anzuwerben. Auch hier wurde noch abgeschwächt: Für sie wird es keine gefälschten Urkunden geben, Ausspähungsmaßnahmen („Verletzung des Hausrechts“) sind ihnen nicht erlaubt.

Telekom-Technologien werden ausgiebig genutzt: Verbindungsdaten, unter gewissen Umständen auch über Stammdaten, IP-Adressen oder Standortdaten. Die Speicherung der Ermittlungsdaten ist für fünf Jahre erlaubt (jene von Kontakt- und Begleitpersonen für drei Jahre), personenbezogene Daten sind aber zu löschen, wenn davon auszugehen ist, dass sie nichts mehr zur Ermittlung beitragen. Umgekehrt ist es erlaubt, dass solche Daten bis zu sechs Jahre aufgehoben werden, wenn von den Betroffenen erneut Gefahr erwartet werden kann.

R E C H T S S C H U T Z - Von Kritikern als zahnlos gescholten wird der Rechtsschutz durch den schon bisher im Innenministerium angesiedelten Rechtsschutzbeauftragten und seine beiden Stellvertreter, die - beschränkt auf Fälle verdeckter Ermittlung und bei Verkehrsdatenauskunft - in einem Rechtsschutzsenat zusammengefasst werden soll. Die allerorten verlangte richterliche Kontrolle gibt es nicht, wenn auch vorgesehen ist, dass im Bund der drei zumindest ein langjähriger Richter oder Staatsanwalt sein muss. Der Rechtsschutzbeauftragte muss jeweils im Voraus um Genehmigung ersucht werden, wenn es etwa um Maßnahmen innerhalb der „Erweiterten Gefahrenerforschung“ geht. Die Analysedatenbank des Staatsschutzes wird durch ihn kontrolliert.

Betroffene werden vom Rechtsschutzbeauftragten über die gegen sie gesetzten Maßnahmen informiert, wobei eine Aufschiebung unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Der Rechtsschutzbeauftragte erstellt einen jährlichen Bericht, der ans Parlament geht. Auch er selbst kann sich an den zuständigen Unterausschuss im Nationalrat wenden, der wiederum jederzeit Auskunft vom Beauftragten einfordern kann.

Neu gegenüber der Regierungsvorlage ist, dass auch für den Geltungsbereich des Staatsschutzgesetzes der Schutz von Berufsgeheimnissen von Anwälten oder Journalisten gilt - analog zu den Bestimmungen in der Strafprozessordnung.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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