Am 1.1.2025 wird die "Festplattenabgabe" für Smartphones teurer
Wer in Österreich ein Speichermedium als erstes gewerbsmäßig in Verkehr bringt, muss die sogenannte Speichermedienvergütung bezahlen. In Österreich wurde sie als "Festplattenabgabe" bekannt.
Diese Zusatzkosten, etwa für USB-Stick, eine Festplatte oder ein Smartphone mit integrierten Speicher, holen sich Händler dann oft durch höhere Preise von ihren Kunden. Mit dem Jahreswechsel wird die Speichermedienabgabe nun angepasst, wie die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) auf ihrer Website informiert.
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Smartphones und Smart TV werden teurer
Für manche Produkte, wie in Smartphones integrierte Speicher, steigt sie erheblich – um 1,75 Euro, von derzeit 3,75 auf 5,50 Euro. Auch für die Speicher von Smart-TVs steigt sie: So waren etwa für Fernseher mit integriertem Speicher bis 400 GB bisher 22,50 Euro zu entrichten, nun heben die Verwerter die Gebühr auf 29,25 Euro an.
Für einige andere Speicherarten sinkt die Speichermedienvergütung jedoch. Für gewöhnliche externe Festplatten sind etwa künftig nur noch 2,25 Euro zu entrichten, derzeit sind es 6,75 Euro. Um ein Drittel senkt man die Gebühr für digitale Bilderrahmen, bei denen nur noch 2 Euro pro Stück fällig werden. Auch für externe Speicherkarten, Tablet-Speicher, Smartwatches, USB-Sticks (16 GB) und Blu-Ray-Discs zahlt man künftig geringfügig weniger.
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Händler geben "Festplattensteuer" an Privatpersonen weiter
Generell hat man sich bemüht, die zu entrichtenden Gebühren zu vereinfachen - sie sind übersichtlicher als bisher auf der Webseite der WKO aufgelistet. Entrichten müssen sie die Händler, die entsprechende Speichermedien in Österreich auf den Markt bringen.
Privatpersonen kommen damit in Berührung, wenn die Händler die Gebühr an sie weitergeben oder sie auf den Produktpreis draufschlagen. A1 verrechnet diese Gebühr bei Neugeräten beispielsweise separat.
Urheberrechtsabgabe für Audiokassetten
Die Speichermedienvergütung ist eine Art Urheberrechtsabgabe, die später über Verwertungsgesellschaften an sogenannte Rechteinhaber abgeführt wird. Die Überlegung hinter dieser Gebühr ist, dass USB-Sticks, Speicherkarten sowie Speicher in Smartphones und Laptops zur Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material verwendet werden und die Urheber dafür entsprechend entschädigt werden müssen.
Ihren Ursprung hat die Speichermedienvergütung in der Leerkassettenvergütung des vergangenen Jahrhunderts. Denn mit Kassetten wurden früher oft Kopien von musikalischen Werken angefertigt, von denen die Musiker keine Einnahmen hatten.
Heute gilt die Abgabe als umstritten. Kritiker bezweifeln, ob die austro mechana überhaupt berechtigt ist, diese Gebühr einzutreiben. Ein häufiger genannter Kritikpunkt ist auch, dass alle Käufer von Speichergeräten unter Generalverdacht gestellt werden, "Raubkopierer" zu sein.
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