© Damian Dovarganes, ap

Korruption

2540 anonyme Meldungen durch Whistleblower-Website

Die Whistelbower-Website erleichtere Ermittlern bereits seit zwei Jahren die Aufklärung von Korruptionsfällen und Wirtschaftskriminalität, wie das Bundesministerium für Justiz am Freitag mitteilte. Jetzt soll das Modell im Gesetz verankert werden. Die Implementierung ist im Rahmen der Novelle des Staatsanwaltschaftsgesetzes von Justizminister Wolfgang Brandstetter vorgesehen. In Kraft treten soll das Gesetz mit 1. Jänner 2016.

Derzeit wird das anonyme Hinweisgebersystem von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) als Modellprojekt eingesetzt. „Die Whistleblower-Homepage hat sich im Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität bewährt. Die gesetzliche Verankerung ist daher der nächste logische Schritt“, so Brandstetter.

"Sehr positive Bilanz"

Seit März 2013 bis 8. April 2015 seien mehr als 2540 Meldungen eingegangen, heißt es. Nur sieben Prozent davon seien „substratlos“ gewesen. Insgesamt wurden dank der Hinweis 350 Ermittlungsverfahren eingeleitet , zudem gab es in 30 Fällen zusätzliche Hinweise. Für das Ministerium eine „sehr positive Bilanz“.

Mitwisser von Korruption können über das Online-Portal Hinweise geben und ein anonymes Postfach einrichten. Die Ermittler können mit den Hinweisgebern direkt in Kontakt treten und Fragen stellen, auch wenn dieser Anonym bleibt. Zum Start des Portals wurde seitens Sicherheitsexperten allerdings Kritik laut. Diese empfahlen damals, das Portal nicht zu nutzen, weil die Anonymität der Informanten nicht ausreichend gewährleistet sei.

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