Verteidigung

ACTA: EU-Kommission weist Vorwürfe zurück

In der Debatte um das Urheberrechsabkommen ACTA weist die EU-Kommission den Vorwurf der Geheimniskrämerei zurück. „Alle 27 EU-Mitgliedsstaaten konnten an allen Verhandlungssitzungen zu ACTA teilnehmen“, sagte der Sprecher von EU-Handelskommissar Karel De Gucht am Montag in Brüssel. Dies sei schon deshalb nötig gewesen, weil die EU-Staaten bei strafrechtlichen Aspekten des Abkommens mitreden dürfen.

Überblick über Verhandlungen
Die Brüsseler Behörde veröffentlichte am Montag einen detaillierten Überblick der ACTA-Verhandlungen. Für die Europäische Union seien bei den Sitzungen meist vier bis acht Mitarbeiter der EU-Kommission anwesend gewesen und einige Abgesandte desjenigen Landes, das gerade die EU-Ratspräsidentschaft innehatte. „In jedem Fall erhielten alle [EU-]Mitgliedsstaaten alle Verhandlungsdokumente und hatten Informationen aus erster Hand über die ACTA-Verhandlungen“, heißt es in der Mitteilung.

Lobbyisten nicht bevorzugt
Das Europaparlament habe während der Verhandlungen von Juni 2008 bis November 2010 sieben Entwürfe des Abkommens erhalten sowie drei detaillierte Berichte über den Stand der Absprachen und 14 Notizen oder interne Arbeitspapiere. Einige der Dokumente seien allerdings vertraulich gewesen und nicht allen EU-Abgeordneten zugänglich. Auch Handelskommissar De Gucht habe sich mehrmals dem Plenum oder einzelnen Ausschüssen gestellt. Die EU-Kommission betonte, für Lobbyisten habe es keine Vorzugsbehandlung gegeben. Vertreter interessierter Parteien habe sie nicht in Dienst genommen.

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