Künstliche Intelligenz kommt bereits heute in vielen Anwendungen zum Einsatz.

Künstliche Intelligenz kommt bereits heute in vielen Anwendungen zum Einsatz.

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Netzpolitik

AI Act der EU tritt in Kraft: Was darf KI und was nicht?

Die viel beachtete EU-Verordnung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) tritt mit heute, 1. August, in Kraft. Der AI-Act ("Artificial Intelligence Act") teilt KI-Systeme in unterschiedliche Risiko-Kategorien ein und reguliert diese dementsprechend. Die große Mehrheit der Systeme dürfte aber in die niedrigste Risiko-Kategorie fallen und keinen neuen Regeln unterliegen.

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Welche Regeln gelten?

Gewisse Anwendungen wie eine biometrische Kategorisierung auf der Grundlage sensibler Merkmale (z. B. Hautfarbe, politische oder religiöse Ansichten) oder das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungskameras werden verboten - Ausnahmen gibt es für Sicherheitsbehörden. Dieses Verbot soll bereits ab Februar 2025 greifen, der Großteil der neuen Regeln werden dann ab August 2026 schlagend. Für KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck (wie z. B. ChatGPT) gelten gesonderte Regeln, die ab August 2025 gelten sollen.

KI-Anwendungen, die gegen EU-Werte verstoßen, werden zudem ganz verboten. Dazu gehört etwa die Bewertung von sozialem Verhalten ("Social Scoring"). Damit werden in China Bürgerinnen und Bürger in Verhaltenskategorien eingeteilt.

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Sogenannte "Hoch-Risiko-KI" darf verwendet werden, unterliegt aber strengen Regeln und muss behördlich genehmigt werden. Hierunter fallen unter anderem von Sicherheitsbehörden genutzte Systeme oder zum Beispiel solche, die in der Personalverwaltung verwendet werden. 

Eine weitere Kategorie stellen Systeme dar, bei denen vorrangig ein "Transparenz-Risiko" gesehen wird. Hier geht es vor allem darum, dass zum Beispiel bei Bildern und Videos klar erkenntlich gemacht wird, dass diese mithilfe von KI hergestellt wurden.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Verbraucher sollen mit dem Gesetz besser vor risikohaften KI-Anwendungen geschützt werden. So wird Gesichtserkennung im öffentlichen Raum - etwa durch Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen - grundsätzlich nicht erlaubt sein. Auch eine Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen wird es mit dem Gesetz in der EU nicht geben.

Außerdem müssen KI-Anwendungen transparenter gekennzeichnet werden. Verbraucher sollen so leichter erkennen, bei welchen Programmen Künstliche Intelligenz verwendet wird. Privatpersonen, die Verstöße gegen die Vorschriften entdecken, können sich bei nationalen Behörden beschweren.

Was ändert sich konkret ab dem 1. August?

Erstmal gar nicht so viel. Das KI-Gesetz soll nämlich schrittweise greifen. Einige Regelungen müssen dann zeitnah von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden - wie das Verbot von KI-Systemen, die "unannehmbare Risiken" darstellen. Das sind Systeme, die als Bedrohung für Menschen eingestuft sind. Deren Verbot gilt schon nach einem halben Jahr.

Ein Verhaltenskodex für Anbieter von KI-Modellen soll bis April nächsten Jahres fertiggestellt werden, wie die EU-Kommission vor Inkrafttreten des Gesetzes mitteilte.

Nach 2 Jahren müssen dann größtenteils alle Punkte des Gesetzes vollständig umgesetzt sein. Hochriskante Systeme werden hingegen mehr Zeit haben, um die Anforderungen zu erfüllen. Die sie betreffenden Verpflichtungen gelten nach drei Jahren.

Was passiert, wenn sich jemand nicht an die Regeln hält?

Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen: beim Einsatz von verbotener Technologie etwa bis zu 35 Millionen Euro oder - im Falle von Unternehmen - bis zu 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres. Das genaue Strafmaß muss in diesem Rahmen aber von den Ländern festgelegt werden, wie die Kommission mitteilte.

Bei anderen Verstößen gegen das Gesetz können Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder - im Falle von Unternehmen - bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres fällig werden.

Gibt es Kritik am Gesetz?

Experten und Expertinnen diskutierten zuletzt immer wieder, ob KI durch das Gesetz einen Schub erhält oder die Entwicklung vielleicht sogar ausgebremst wird. Das ist auch abhängig davon, wie die Regelungen in den Ländern letztlich umgesetzt werden.

Außerdem könnten viele Vorgaben angesichts der schnellen technischen Entwicklung von KI-Anwendungen und der schrittweisen Umsetzung der Regelungen schon bald wieder veraltet sein. Die Kommission teilte mit, sie werde jährlich eine Prüfung vornehmen, ob die Liste der "hochriskanten" Anwendungen überarbeitet oder erweitert werden müsse.

Was ist Künstliche Intelligenz?

Künstliche Intelligenz bezeichnet meist Anwendungen auf Basis maschinellen Lernens, bei denen eine Software große Datenmengen nach Übereinstimmungen durchforstet und daraus Schlussfolgerungen zieht. Damit können menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität imitiert werden. Damit können Maschinen beispielsweise ihre Umwelt wahrnehmen und auf sie reagieren.

KI wird schon jetzt in vielen Bereichen eingesetzt. Zum Beispiel können solche Programme Aufnahmen von Computertomografen schneller und mit einer höheren Genauigkeit als Menschen auswerten. Selbstfahrende Autos wiederum versuchen, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer vorherzusagen. Und Chatbots oder automatische Playlists von Streaming-Diensten arbeiten ebenfalls mit KI.

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