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Netzpolitik

Armin-Wolf-Klage: Strache laut Anwalt chancenlos

Das verunglimpfende Facebook-Posting, mit dem Heinz-Christian Strache ORF-Moderator Armin Wolf direkt mit Fake News, Propaganda und Lügen in Verbindung brachte, hat ein rechtliches Nachspiel. Sollten Wolf, aber auch der ORF, wie angekündigt, klagen, hat Strache nach Ansicht des Rechtsanwalts Michael Borsky schlechte Karten. "Heinz-Christian Strache hat sich in diesem Fall eindeutig zu weit hinausgelehnt", sagt der Anwalt im futurezone-Interview.

Ruf- und Kreditschädigung

Zwar müssten Politiker und Journalisten aufgrund ihrer Tätigkeit und ihrer Exponiertheit in der Öffentlichkeit eine dickere Haut als "Normalbürger" haben - was auch vor Gericht bei der Einordnung von persönlichen Angriffen berücksichtigt werde. Wenn es aber darum gehe, Journalisten oder auch einem Medium öffentlich zu unterstellen, dass sie bewusst die Unwahrheit verbreiten, handle es sich um klare Ruf- bzw. Kreditschädigung. Eine derartige Behauptung diskreditiere die Hauptkompetenz, welche zugleich die wirtschaftliche Basis für die journalistische Arbeit darstelle.

Auch der Tatbestand der üblen Nachrede dürfte im Fall von Wolf laut Borsky erfüllt sein. Dass Strache das Posting mit einem Smiley und dem Hinweis "Satire!" versah, spiele keine Rolle. "Es kommt immer auf den Gesamteindruck an. Wenn der Eindruck entsteht, dass Heinz-Christian Strache den Beitrag gepostet hat, weil er diesen ernst nimmt und der Aussage im Kern zustimmt, dann kann er für den Inhalt auch zur Verantwortung gezogen."

Verantwortlich für Teilen von Artikel

Ähnliches gelte auch, wenn umstrittene Artikel auf Facebook gepostet werden. Vor allem die FPÖ setzt derzeit auf die Strategie, Beiträge von ihr politisch nahestehenden Blogs auch persönlich gegen Journalisten einzusetzen. Prominentes Beispiel dafür war die diffamierende Darstellung der Journalistin Hanna Herbst als "Hass-Hanna" und "beleidigte Blondine", was Strache kommentarlos auf Facebook postete.

Laut Borsky kommt hier das Zitat-Recht zur Geltung: "Wenn man fremde Äußerungen zitiert bzw. teilt und damit suggeriert, dass man sich damit identifiziert, dann haftet man auch dafür bzw. kann dafür verantwortlich gemacht werden." Was die Postings unter derartigen Beiträgen betrifft, müsse man diese zwar nicht ständig überwachen, aber zumindest innerhalb drei Tage handeln, wenn man auf ein fragwürdiges User-Posting hingewiesen werde.

"Laut sein und thematisieren"

Dass sich viele - gerade auch weniger bekannte Journalisten als Armin Wolf - oftmals juristisch nicht zur Wehr setzen würden, liegt laut Borsky auf der Hand. Rechtliche Schritte einzuleiten, sei immer auch mit Kosten und Aufwand verbunden. Journalisten könnten sich aber auch auf andere Weise gegen persönliche Angriffe auflehnen: "Wenn so etwas passiert, rate ich laut zu sein und die Vorgehensweise auf allen medialen Kanälen öffentlich zu thematisieren."

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Martin Jan Stepanek

martinjan

Technologieverliebt. Wissenschaftsverliebt. Alte-Musik-Sänger im Vienna Vocal Consort. Mag gute Serien. Und Wien.

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