Urheberrecht

Auch Gema will für eingebettete Videos kassieren

„Wir sehen das wie die AKM“, sagte eine Sprecherin der deutschen Verwertungsgesellschaft auf Anfrage von Netzpolitik.org. „Im Gegensatz zu einfachen Hyperlinks, die für uns keine relevante Nutzungshandlung darstellen, sollte Embedded Content lizenziert werden. Denn hier ist für den Nutzer nicht klar, dass die Datei von einer anderen Seite stammt.“

Die Gema nimmt damit dieselbe Position ein, wie die österreichische AKM. Die heimische Verwertungsgesellschaft, die rund 20.000 Musiker und Komponisten vertritt, hatte vor kurzem ihren Mitgliedern empfohlen, sich im Rahmen einer öffentlichen Konsultation der EU zum Urheberrecht für eine Vergütungspflicht beim Einbetten urheberrechtlich geschützter Online-Videos auszusprechen. Dazu wurden vorausgefüllte Fragebögen der EU-Kommission an AKM-Mitglieder versandt.

Die Frage, ob beim Einbinden von Videos in Websites Urheberrechte verletzt werden, beschäftigt derzeit auch den EuGH. Rechtsexperten gehen davon aus, dass das Ergebnis des Verfahrens breite Auswirkungen auf das Nutzerverhalten im Netz haben könnte, da Videos von YouTube und anderen Videoplattformen millionenfach auf Websites, Blogs und Profilen in Online-Netzwerken eingebunden werden.

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