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Sicherheitspaket

Aus für anonyme SIM-Karten benachteiligt kleinere Anbieter

Kritiker sehen darin eine Wettbewerbsverzerrung zuungunsten kleinerer Mobilfunkbetreiber. „Bei Vertragsabschluss ist durch oder für den Anbieter die Identität des Teilnehmers zu erheben und sind die zur Identifizierung des Teilnehmers erforderlichen Stammdaten zu registrieren“, lautet der entsprechende, im Telekomgesetz vorgesehene Passus. Das gesamte Paket ist bis 21. August in Begutachtung und soll im September vom Nationalrat beschlossen werden.

Die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works (die frühere AKVorrat) ist damit - wie mit dem gesamten Gesetzesvorhaben - unglücklich. „Auch wenn es unzählige Beispiele aus anderen Ländern gibt, dass dies zu keiner Aufklärung von schweren Straftaten oder der Verhinderung von Anschlägen geführt hat, besteht die Regierung nun auf dieser Maßnahme“, so die Kritik in einer schriftlichen Stellungnahme.

Wettbewerbsverzerrung

Und weiter: „Durch die verpflichtende Registrierung werden vor allem kleinere Mobilfunkprovider vor große Probleme gestellt. Dies wirkt wettbewerbsverzerrend im Mobilfunkmarkt, und kann zu steigenden Preisen und ungünstigeren Vertragskonditionen für Kunden führen.“ Neben dem Aus für anonymen Wertkarten gibt es noch zahlreiche weitere Überwachungsmaßnahmen, die Bürgerrechtsorganisationen kritisieren.

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