Sicherheitspaket: „Massive Einschränkung von Bürgerrechten“
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Am Montag wurde das im Jänner vom Innenminister Wolfgang Sobotka angekündigte Sicherheitspaket in Begutachtung geschickt. SPÖ und ÖVP haben sich vergangene Woche darauf geeinigt, dass der Gesetzesentwurf zur Adaption zur Strafprozessordnung in Begutachtung geschickt wird.
Bis zum 21. August haben Initiativen, Bürger, Organisationen und Interessenvertreter nun Zeit, Stellungnahmen abzugeben. Für die SPÖ war diese Begutachtungsphase eine Bedingung, um das geplanten Sicherheitspaket vielleicht doch noch in dieser Legislaturperiode abzusegnen. Der Sicherheitssprecher der SPÖ, Otto Pendl, hat angekündigt, die Stellungnahmen mit großem Interesse zu verfolgen. „Wir sind sehr gespannt, was bei der Begutachtung und den Gesprächen mit den Experten herauskommen wird.“
Was alles geplant ist
Der Gesetzesentwurf beinhaltet neben Maßnahmen zur Überwachung verschlüsselter WhatsApp- oder Skype-Nachrichten auch eine Reihe von anderen Befugnissen, die Bürgerrechtsorganisationen als „massive Einschränkung von Rechten“ wahrnehmen. Dazu zählen neben dem Staatstrojaner etwa der Einsatz von sogenannten IMSI-Catchern, Netzsperren, die Vorratsdatenspeicherung für Videoüberwachung, eine abgewandelte Form der „allgemeinen“ Vorratsdatenspeicherung (Quick Freeze), eine Vollüberwachung aller Autofahrer sowie die Abschaffung anonymer Wertkarten.
Laut dem Gesetzesvorschlag wird die Polizei zudem befugt, "personenbezogene Daten (...) auch an (..) Menschen weiterzugeben, die an der Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse mitwirken“. Dies könnten etwa Mitarbeiter von sogenannten „Bürgerwehren“ sein.
Kritik und Proteste
"Diese radikale Einschränkung von Bürgerrechten kurz vor der Wahl mit einer Begutachtung mitten im Hochsommer ist eine Farce. Die vorgestellten Maßnahmen gehen sogar noch weiter als das Arbeitsprogramm der Regierung vom 30. Jänner“, erklärt Thomas Lohninger von der Bürgerrechtsorganisation epicenter.works.
Diese plant neben weiteren Offline-Protesten über den Sommer auch noch eine Ausarbeitung eines Kampagnen-Tools, damit sich viele Bürger am Begutachtungsprozess beteiligen können. „Die Regierung setzt darauf, diese Einschränkung unserer Bürgerrechte im Sommerloch zu verstecken und hofft darauf, dass sich wenige Stimmen zu den Vorschlägen äußern werden. Diese Strategie wird nicht funktionieren“, heißt es seitens epicenter.works.
Notwendigkeit ist umstritten
Der Chaos Computer Club Wien (C3W), der sich ebenfalls als Vertretung der Zivilgesellschaft sieht, kritisiert: „Mit der Forderung nach weiterer Handy-Überwachung durch IMSI-Catcher, Ausbau der Videoüberwachung und Einführung einer Kennzeichenerfassung können lückenlose Bewegungsprofile aller Bürgerinnen und Bürger angelegt werden. Die Relevanz dieser allumfassenden Überwachung in der Prävention von Verbrechen konnte bis jetzt keine Befürworterin der Generalüberwachung erbringen.“ Der Verein hat angekündigt, trotz des Sommerlochs ebenfalls eine Stellungnahme zum geplanten Gesetzesentwurf einzubringen.
So bringen etwa anonyme Wertkarten im Kampf gegen den Terrorismus nicht wirklich etwas. Kriminelle können diese Maßnahme beispielsweise leicht mit ausländischen SIM-Karten umgehen, oder auf gratis verfügbare anonyme Messaging-Dienste setzen, die nicht auf einer Telefonnummer basieren. Tatsächlich gibt es zahlreiche Messaging-Dienste, bei denen die Telefonnummer keine Voraussetzung ist, um miteinander chatten zu können.
Die SPÖ hatte ihren Widerstand gegen diese massiven Einschränkungen von Bürgerrechten zeitgleich mit der Pressekonferenz von Innenminister Sobotka zu einem angeblichen IS-Anschlag in Österreich aufgegeben. "Selbst wenn es sich bei diesem Doppelmord um einen IS-Anschlag handeln sollte, hätte keine der nun geplanten Maßnahmen die Tat verhindert oder wäre für ihre Aufklärung notwendig gewesen", sagt epicenter.works.
Zweifel an Verhältnismäßigkeit
Auch der Verband der Internet Service Provider (ISPA) schließt sich der Kritik an. "Wir bedauern es außerordentlich, dass eine derart sensible Materie zur Profilierung in Wahlkampfzeiten herhalten muss“, verleiht Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA, seinen Bedenken Ausdruck. Es stehe zu befürchten, dass der Gesetzgeber erneut Maßnahmen im Eilverfahren durch das Parlament bringen möchte, deren technische Umsetzbarkeit und grundrechtliche Verhältnismäßigkeit erheblichen Zweifeln unterliegen.
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