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Telekommunikation

Bericht: Facebook-Überwachung rechtswidrig

Das Mitlesen von Facebook-Mitarbeitern bei verdächtigen Chat-Protokollen sorgte vor wenigen Wochen für Aufsehen, doch nun drohen dem Sozialen Netzwerk in Österreich rechtliche Konsequenzen. In der aktuellen Ausgabe des Falter bezeichnet Rechtsanwalt Michael Pilz das Verhalten von Facebook im Umgang mit Chatprotokollen als rechtswidrig. Demnach sei laut österreichischem Telekommunikationsgesetz das „Mithören, Abhören, Aufzeichnen, Abfangen oder sonstige Überwachen von Nachrichten [...] ohne Einwilligung aller beteiligten Benutzer unzulässig" und mit bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.

"Erfolgreiche" Kooperation
Mitte Juli wurde bekannt, dass Facebook unter anderem ein Scan-Programm einsetzt, um kriminelle Aktivitäten, zum Beispiel Pädophile oder Terroristen, zu entdecken. Das Scan-Programm untersucht die Chatlogs auf gewisse Schlüsselwörter und große Altersunterschiede zwischen den Chatpersonen und meldet im Verdachtsfall das Protokoll an einen vertrauenswürdigen Facebook-Mitarbeiter. Laut Facebook soll das Tool eine sehr geringe Fehlerwahrscheinlichkeit haben und sei bereits in einigen Fällen erfolgreich zum Einsatz gekommen. Dass Facebook mit Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeitet ist bereits seit längerer Zeit bekannt, doch dass es bereits ohne gerichtlichen Beschluss private Daten untersucht, hat für Aufsehen gesorgt. „In Österreich kann nur ein Richter die Freigabe eines Chatprotokolls anordnen", sagt Pilz.

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