Bundestag beschließt Gesetz gegen Hetze im Internet
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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte in der Debatte für die Neuregelung geworben, während Linken-Parteichefin Katja Kipping Kritik äußerte. Fast alle Experten hätten die von der Großen Koalition geplante Neuregelung vergangene Woche im Rechtsausschuss des Bundestages als „verfassungswidrig“ bezeichnet, sagte Kipping der Nachrichtenagentur AFP. Mit dem „Last-Minute-Gesetz“ werde die Unterscheidung zwischen strafbarer Hetze, Satire und freier Meinungsäußerung „nun faktisch an Drittdienstleister der Internetmonopolisten wie Facebook delegiert“.
24-Stunden-Frist
Das Gesetz verpflichtet die Betreiber von sozialen Netzwerken dazu, offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Sonstige rechtswidrige Inhalte müssen „in der Regel“ innerhalb von sieben Tagen gelöscht oder gesperrt werden. Die sozialen Netzwerke können die Entscheidung auch an gemeinsame Einrichtungen der Plattformbetreiber abgeben, die unabhängig sein müssen. Diese müssen ebenfalls binnen sieben Tagen über die Strafbarkeit des gemeldeten Inhalts entscheiden.
Die Netzwerk-Betreiber werden mit dem Gesetz verpflichtet, den Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden anzubieten. Nutzerbeschwerden müssen sie unverzüglich zur Kenntnis nehmen und auf strafrechtliche Relevanz prüfen. Wird ein Beschwerdemanagement nicht oder nicht richtig eingerichtet, droht eine Geldstrafe.
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