Wird Snowden vernommen oder nicht?
Wird Snowden vernommen oder nicht?
© dpa/Kay Nietfeld

Deutschland

Datenschutzbeauftragte Voßhoff für Snowden-Befragung

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff plädiert für eine Befragung des Ex-NSA-Mitarbeiters Edward Snowden durch den zuständigen Untersuchungsausschuss des Bundestages. „Das ist aus datenschutzrechtlicher Sicht sicher sinnvoll. Keine Frage“, sagte Voßhoff am Dienstag in Berlin. Mit Blick auf Akteneinsicht für das Gremium mahnte Voßhoff, je mehr Material dem Ausschuss zur Aufklärung zur Verfügung stehe, desto besser. Derzeit gibt es zwischen Regierung und Ausschussmitgliedern Streit über eine mögliche Snowden-Vernehmung und den Zugang zu Akten.

Die Opposition will Snowden für eine Befragung nach Deutschland holen, die Bundesregierung lehnt das jedoch ab. Medienberichten zufolge könnte das Gremium auch nur einen eingeschränkten Zugang zu Akten der Bundesregierung bekommen. Oppositionspolitiker kündigten an, in beiden Fällen notfalls zu juristischen Mitteln zu greifen.

Merkel auf Besuch bei Obama

Voßhoff sagte, sie sei nach wie vor beunruhigt durch die NSA-Affäre. Mit Blick auf den Besuch von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in Washington vor wenigen Tagen sagte sie: „Ich hätte mir eine deutlichere Reaktion der Amerikaner in unsere Richtung gewünscht.“

Merkel und US-Präsident Barack Obama hatten bei ihrem Treffen in Washington angekündigt, dass sich Experten beider Staaten künftig bei einem „Cyber-Dialog“ über Datenschutzfragen austauschen sollen. Voßhoff erklärte, sie habe bisher noch keine Anfrage für eine Teilnahme bekommen, würde sich aber gerne einbringen. Die oberste Datenschützerin mahnte, die Gesellschaft müsse darüber diskutieren, wie Privatsphäre im digitalen Zeitalter zu gestalten sei.

Voßhoff hatte ihr Amt im Dezember angetreten. Zuvor hatte sie viele Jahre für die CDU im Bundestag gesessen. Voßhoff ist die erste Frau im Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Datenauskünfte an Behörden verdoppelt

Am Dienstag stellte Voßhoff den Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2012 und 2013 vor. Demnach wurden in diesem Zeitraum fast 11.000 Anträge auf Zugang zu Informationen bei Bundesbehörden gestellt - mehr als doppelt so viel wie in den beiden Jahren zuvor.

Mit dem Informationsfreiheitsgesetz, das es seit 2006 gibt, wird jedem Bürger das Recht eingeräumt, unter Beachtung des Daten- und Geheimnisschutzes Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden zu bekommen. Behörden können sich zur Abwehr von Anfragen nicht auf das Amtsgeheimnis berufen. Voßhoff sagte, das Gesetz werde aktiv in Anspruch genommen. Es gebe aber Möglichkeiten, den Informationszugang noch zu verbessern.

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