Datenschutz wandert aus kleinen Staaten ab
Datenschutz wandert aus kleinen Staaten ab
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EU

Datenschutzpaket: Generalvorbehalt Österreichs

Österreich hat einen generellen Vorbehalt gegen die ersten vier Kapitel mit insgesamt 37 Artikeln des EU-Datenschutzpakets eingelegt, wie aus einem geheimen Dokument  (PDF) der irischen EU-Ratspräsidentschaft hervorgeht, das am Montag von Netzpolitik.org veröffentlicht wurde. Neben Österreich meldeten unter anderem auch Frankreich, Rumänien, Schweden und Finnland einen Generalvorbehalt an.

Kritikpunkte
Kritisiert wird dabei unter anderem, dass aus der verpflichtenden Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Firmen ab 250 Mitarbeitern lediglich eine Option geworden sei. Außerdem gibt es Bedenken gegen Datenhändler, die Datensätze verschiedenen Ursprungs zu persönlichen Profilen zusammenführen. Es handelt sich um Adressverlage, Kreditschutzverbände oder Bonitätsauskunftsbüros, die im organisierten Handel mit personenbezogenen Daten tätig sind. Befürchtungen gibt es schließlich über den „freien Fluss personenbezogener Daten“, der „unter den Mitgliedstaaten in Bezug auf den Schutz des Individuums betreffend die Verarbeitung seiner persönlichen Daten nicht beschränkt oder verboten wird“.

Beim EU-Justizministerrat am 6. Juni würden Verschlechterungen beim Datenschutz nicht nur für die Bürger, sondern auch für die Wirtschaft drohen, warnte der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer. Es sei daher ein „gutes Signal des österreichischen Kanzleramts“, mittels eines „Generalvorbehalts den Druck auf mehr Rechte im Internetzeitalter zu legen“, sagte Weidenholzer am Dienstag in Brüssel.

Aufweichung des Auskunftsrechts
Bedenklich sind für Weidenholzer vor allem die Ratsvorschläge hinsichtlich des Auskunftsrechts. „Wir müssen uns dagegen wehren, dass das Auskunftsrecht aufgeweicht wird. Als Bürger habe ich einen Anspruch, jederzeit und kostenfrei über die Speicherung und Verwendung meiner Daten Auskunft zu erlangen.“ Statt bürokratischer Hürden müsse es vielmehr einen Ausbau des Auskunftsrechts geben. Notwendig wäre hier auch eine Angabe zur Rechtsgrundlage, wie dies im österreichischen Datenschutzgesetz schon der Fall sei. Es gebe jetzt die einmalige Chance, die 20 Jahre bestehenden Regelungen zum Datenschutz auf die Bedingungen des Internet anzupassen.

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