Wer einmal gekifft hat und erwischt wurde, ist eventuell in der Datenbank gelandet.
Wer einmal gekifft hat und erwischt wurde, ist eventuell in der Datenbank gelandet.
© dpa/Torsten Leukert

Deutschland

Datenschutzskandal um die BKA-Falldatei Rauschgift

Eine Prüfung der Falldatei Rauschgift durch Datenschützer hatte ergeben, dass sich dort vielfach personenbezogene Daten finden, ohne dies wie vorgeschrieben zu begründen. Auch Bagatellfälle seien dort gespeichert worden. Etwa die Daten von "kleinen Kiffern", die einmal in ihrem Leben einen Joint geraucht hatten - oder die Gastgeber einer Party waren, auf dessen Klo Drogen konsumiert worden waren.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hatte gefordert, dass die Kriminalämter nachbessern und auch Daten löschen müssen. Die Datei enthielt 2015 Informationen zu Drogendelikten von rund 680.000 Personen.

Auskunftsrechte

Im Zusammenhang mit der Diskussion um rechtswidrige Datenspeicherung in der bundesweiten Rauschgiftdatei hat Voßhoff auf die umfangreichen Rechte jedes Bürgers hingewiesen. „Jeder hat das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, unabhängig von Alter, Wohnsitz und Nationalität“, sagte Voßhoff nach einer Tagung der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern in Kühlungsborn.

Dazu gehörten auch Angaben darüber, warum die Daten gespeichert wurden, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben werden. Allerdings könne die Polizei die Auskunft verweigern, wenn sie ansonsten ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllen könne, etwa bei laufenden Ermittlungen, erklärte Voßhoff.

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