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Netzpolitik

Deutsche Datenschützer klagen gegen den Staatstrojaner

Den Ermittlern entstehe „ein Persönlichkeitsbild, das umfangreicher und gläserner nicht sein könnte“, kritisierte der Rechtsprofessor Jan Dirk Roggenkamp am Dienstag in Karlsruhe, der eine Verfassungsklage des Vereins Digitalcourage mit ausgearbeitet hat. Es finde ein „Auslesen von Gedanken“ statt. „Wir haben den Zugriff auf alles.“

Seit rund einem Jahr darf die Polizei in Deutschland zur Aufklärung zahlreicher Straftaten beispielsweise Nachrichten über Messenger-Dienste wie WhatsApp mitlesen. Dafür nistet sich auf dem Handy unbemerkt vom Nutzer eine Spionage-Software ein. Sie greift die Kommunikation direkt beim Schreiben oder Lesen ab, solange sie nicht für den Versand verschlüsselt ist (Quellen-Telekommunikationsüberwachung oder „Quellen-TKÜ“).

Noch weiter geht die Online-Durchsuchung, bei der die Ermittler sämtliche Daten durchforsten dürfen. Bis 2017 waren solche Maßnahmen nur zur Terrorabwehr erlaubt. Gegen die Neuregelung hat Digitalcourage jetzt Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Parallelitäten in Österreich

In Österreich wurde ebenfalls die Einführung eines Staatstrojaners beschlossen. Die Überwachung von Messenger-Diensten wie WhatsApp und Skype durch die „Remote-Installation eines Programms auf einem Computersystem“ (Stichwort: Bundestrojaner) soll voraussichtlich ab 2020 erlaubt sein. Das soll zur Anwendung kommen bei Straftaten mit einer Strafobergrenze von mehr als zehn Jahren, bei Verdacht auf terroristische Straftaten sowie bei Straftaten mit einer Strafobergrenze von mehr als fünf Jahren, wenn Leib und Leben und/oder die sexuelle Integrität gefährdet sind.

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